Am Dienstag hat im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) im Dezember 2022 ein Prozess gegen zwei Jugendliche wegen versuchter schwerer Körperverletzung begonnen.
Ein 42-Jähriger war nach der Schlägerei in der Nacht auf 18. Dezember gestorben, wie die Obduktion später ergeben hatte an einer Hirnblutung, nicht jedoch durch die Schläge der jungen Männer. Der Erstangeklagte bekannte sich schuldig, der Zweitangeklagte nicht.
Familienvater starb bei Rauferei in Schattendorf
Der später Verstorbene soll beim Feiern in einer Disco in Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im
Blut junge Frauen belästigt haben, hieß es von der Staatsanwaltschaft
Eisenstadt. Der Betreiber habe ihn deshalb dazu aufgefordert,
hinauszugehen. Dort sollen ihn mehrere Burschen angesprochen und ihm
gesagt haben, dass er damit aufhören solle. Die darauffolgende verbale
Auseinandersetzung eskalierte laut Anklage und der 42-Jährige verpasste
dem 19-jährigen Erstangeklagten eine Ohrfeige, woraufhin dieser mit halb
geschlossener Faust zurückschlug. Der Familienvater stürzte zu Boden,
blieb regungslos liegen und starb später im Spital an einem geplatzten Aneurysma.
Der
17-jährige Zweitangeklagte soll zeitgleich hinter dem Opfer gestanden
sein und ihm mit einem Schlagring auf den Kopf geschlagen haben. Durch
den Hieb des Erstangeklagten und durch die Alkoholisierung sei der
42-Jährige aber nach vorne getaumelt, wodurch ihn der Jugendliche
nicht mehr wirklich getroffen, sondern nur gestreift habe, hieß es in
der Anklage. Dieser wies das jedoch zurück. Er will erst von der Disco nach draußen gegangen sein, als der Mann bereits am Boden lag.
Junge Männer saßen in U-Haft
Nach
dem Vorfall saßen die beiden jungen Männer zunächst wegen schwerer
Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Die Obduktion habe
aber ergeben, dass der 42-Jährige ein Aneurysma gehabt habe, das bei
dem Vorfall geplatzt ist, wobei man nicht mit Sicherheit sagen könne, ob
die Schläge dafür ursächlich waren. "Das kann auch die Alkoholisierung
sein oder der erhöhte Blutdruck durch die Aufregung", erläuterte die
Staatsanwältin. Ein Privatgutachten, das Anwalt Johannes Zink für die
Frau und die Kinder des Verstorbenen vorbrachte, soll hingegen zeigen,
dass die Blutung sehr wohl auf die Rauferei zurückzuführen sei.
Der 19-jährige syrische Staatsbürger mit Wohnsitz im
Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich bekannte sich vor Gericht
schuldig und betonte: "Es tut mir furchtbar leid." Er habe eigentlich
einen Streit zwischen dem Familienvater und einem anderen Jugendlichen
wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung schlichten und die beiden
auseinanderbringen wollen. Der Mann habe ihm dabei eine Ohrfeige
verpasst, woraufhin er in einer ersten Reaktion direkt zurückgeschlagen
habe. Danach sei ein Freund des 42-Jährigen mit ausgestreckter Faust auf
ihn zugegangen, dem er daraufhin zwei
Schläge verpasst und ihn damit schwer verletzt habe. "War das nicht
übertrieben?", fragte Richterin Birgit Falb. "Ja, es war eine
schreckliche Nacht", antwortete der junge Mann. Alles sei aus dem Ruder gelaufen. Den Schlag des 17-Jährigen habe er nicht gesehen.
Jugendlicher in Schattendorf bestritt, zugeschlagen zu haben
Der Jugendliche
aus dem Bezirk Mattersburg bestritt, überhaupt zugeschlagen zu haben.
Er sei vor dem Lokal erst dazugestoßen, als bereits Rettung und Polizei
an Ort und Stelle waren. "Ich komme rauf und es ist alles vorbei. Ich
habe damit nichts zu tun", beteuerte er vor Gericht. Auf Falbs Frage,
warum dann mehrere Zeugen angeben, er habe ebenfalls zugeschlagen,
meinte er, er könne sich das nicht erklären.
Am Nachmittag wurden
zahlreiche Zeugen befragt, die bei dem Vorfall vor der Disco dabei waren
- insbesondere Freunde der Angeklagten sowie des Opfers. Ihre
Erzählungen widersprachen sich teilweise. Manche gaben an, beide hätten
zugeschlagen, andere belasteten nur jeweils einen von ihnen. Eine Jugendliche
erzählte, der Zweitangeklagte habe ihr gegenüber damit angegeben, dass
er den 42-Jährigen geschlagen habe. Eine andere Schülerin, die auch
davon berichtete, vom später Verstorbenen begrapscht worden zu sein,
sagte wiederum, sie habe nur den Erstangeklagten zuschlagen gesehen.
Im Rahmen des Prozesses sollen insgesamt 29 Zeugen befragt werden. Angesetzt ist er vorerst für zwei Tage. Ob am Mittwochabend aber wirklich schon ein Urteil fallen wird, sei unklar, meinte Falb.