Geht es nach Wirtschaftsminister Kocher sollen Supermärkte ab einer bestimmten Größe verpflichtend gewisse Verkaufspreise für private Online-Preisvergleichsplattformen und wissenschaftliche Einrichtungen melden. Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite soll es dagegen nicht geben.
Der Gesetzesentwurf zum Kampf gegen die hohen Lebensmittelpreise soll in den nächsten Wochen vorliegen. Grundsätzlich sei das Vorhaben mit dem grünen Koalitionspartner abgesprochen, Details müsse man aber noch klären, so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Bis Ende des Jahres soll das geplante Gesetz dann ins Parlament kommen.
Kocher plant keinen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite
Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite wie zuletzt in den Raum gestellt, wird es allerdings keinen geben. Mitte Mai hatte Kocher erklärt, die Einführung eines Lebensmittel-Preisrechners für Grundnahrungsmittel im Supermarkt und im Online-Handel soll "so rasch wie möglich" umgesetzt werden. Mitte Juli kündigte Kocher einen Vorschlag dazu bis zum Herbst an. Das Tool müsse jedenfalls "den Konsumentinnen und Konsumenten nutzen, es muss einfach sein und es muss natürlich auch so gestaltet sein, dass es jederzeit die richtige Information liefert", sagte der Wirtschaftsminister im Juli im APA-Interview. Angesichts der Anzahl an privaten Lebensmittelpreisrechnern sieht Kocher nun keinen Bedarf mehr für ein "amtliches Angebot". Diese wolle man unterstützen.
Bundeswettbewerbsbehörde mit Lob für Preisvergleichsplattformen
Mit dem Vorhaben folgt Kocher
den Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die
Wettbewerbshüter kamen nach einer Befragung der Betreiber von
heissepreise.io, preismonitor.at, preisrunter.at, supermarkt.at und
Teuerungsportal.at zu dem Schluss, die Plattformen könnten die
Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel für Konsumenten verbessern.
"Preisvergleichsplattformen bieten den Konsumenten und Konsumentinnen ein Instrument, um Preise besser und rascher vergleichen zu können", sagte BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Kocher in Wien. Ein Praxisbeispiel aus Israel zeige, dass durch solche Portale nachweislich die Preise um durchschnittlich 4 bis 5 Prozent gesunken seien.
Lebensmittelpreise stark gestiegen
Die Verbesserung der Preistransparenz sollte nach Ansicht
der BWB allerdings nur kundenseitig wirken, eine einfachere
Koordinierung bzw. Anpassung der Preise der Lebensmitteleinzelhändler
müssten vermieden werden. Auch dürften sich Preisvergleichsplattformen
nicht nur auf wenige Produkte beschränken, sondern idealerweise auch
Warenkörbe vergleichbar machen und alle Preissegmente darstellen, nicht
nur Diskont-Produkte.
Die Daten, die Lebensmitteleinzelhändler
künftig einfacher zu Verfügung stellen sollen, müssten u.a. den
EAN-Strichcode, Produktname, Herkunft, Marke und Preis beinhalten. Kocher sieht auch die Angaben von Qualität essenziell, damit Produkte hoher Qualität keine Nachteile haben.
Der tägliche Einkauf im Supermarkt hat sich stark verteuert. Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke stiegen im Juli im Jahresvergleich im Schnitt um 10,5 Prozent und damit deutlich höher als die Gesamtinflation von 7,0 Prozent.
Bundeswettbewerbsbehörde präsentiert Ergebnisse zu Lebensmittelpreisen Ende Oktober
Aufgrund der Preisentwicklung in der Lebensmittelbranche startete die BWB vergangenen Herbst eine großangelegte Untersuchung. Ende Oktober will die Behörde die Ergebnisse veröffentlichen. Die Wettbewerbshüter untersuchen, ob in bestimmten Produktbereichen Wettbewerbsprobleme vorhanden sind, die zu höheren Preisen führen, und wohin die Preissteigerungen geflossen sind.