Regierung und Sozialpartner haben sich auf ein neues Kurzarbeit-Dauermodell per 1. Oktober verständigt.
In den Grundzügen folgt die Regelung dann wieder den Vor-Corona-Bestimmungen. Der ÖGB peilt allerdings weiter die in der Pandemie gängige Ersatzrate von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens an. Eine entsprechende Mustervereinbarung der Sozialpartner befinde sich noch in finaler Abstimmung, erklärte der Gewerkschaftsbund gegenüber der APA.
Regierung und Sozialpartner: Einigung auf Kurzarbeitsmodell
Beim wurde den Beschäftigten 80 bis 90 Prozent des Nettolohns ersetzt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Kostenersatz des Arbeitsmarktservice (AMS), der Unterstützung durch die Betriebe sowie in deren Rahmen fallende zusätzliche Aufzahlungen der Arbeitgeber. Letztere sind Gegenstand der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Nach der Mustervereinbarung dürfte sich der Ersatz auch in Zukunft bei etwa 90 Prozent netto einpendeln, so der ÖGB. Aus der Wirtschaftskammer (WKÖ) hieß es zur APA, dass die Mustervereinbarungen kommende Woche veröffentlicht werden sollen.
Inanspruchnahme der Kurzarbeit sol streng gehandhabt werden
Wie vor der Pandemie
soll die Inanspruchnahme der Kurzarbeit künftig streng gehandhabt
werden. Schon seit letztem Jahr sei die Maßnahme schrittweise an ihren
ursprünglichen Zweck, ein Unterstützungsinstrument für besondere
einzelne Krisenfälle, herangeführt worden, sagte Arbeitsminister Martin
Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die Kurzarbeit
wurde nun "zu überwiegenden Teilen an das Vor-Pandemie-Modell
angepasst", so der Politiker, der den "pandemiebedingten Krisenmodus am
Arbeitsmarkt überwunden" sieht. Die letztgültige Regelung wäre mit Ende
September ausgelaufen.
Kurzarbeit werde nicht mehr im Ausmaß wie zur Corona-Zeit gebraucht
Ähnlich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian:
"Wir sind froh, dass die Kurzarbeit nicht mehr in dem Ausmaß wie zur
Zeit der Corona-Pandemie gebraucht wird und stehen dazu, dass sie auf
den ursprünglichen Zweck - als arbeitsmarktpolitische Maßnahme für
einzelne Betriebe in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation -
zurückgeführt wird." Wichtig sei den Gewerkschaften, dass die
Beschäftigten finanziell abgesichert sind. "Wenn sie 90 Prozent vom
letzten Nettoeinkommen in Kurzarbeit bekommen, ist das vor allem in
Zeiten einer Rekordteuerung notwendig und richtig."
Sozialpartner uneins, ob eine Massenarbeitslosigkeit im Krisenfall verhindert werden kann
Uneins sind
die Sozialpartner darin, ob das neue Kurzarbeitsregime eine
Massenarbeitslosigkeit verhindern kann, sollte ein weiterer Krisenfall
eintreten. Während die Wirtschaftskammer dessen Ausgestaltung dafür als
geeignet betrachtet, wäre aus Sicht des ÖGB rasch zu prüfen, ob das
Instrument anzupassen ist. Konsens besteht darin, dass bei einer
erneuten Krise die finanziellen Mittel aufgestockt werden müssten.
Niedrige dreistellige Zahl in Österreich in Kurzarbeit
Laut
Arbeitsministerium ist derzeit eine niedrige dreistellige Zahl an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern österreichweit zur Kurzarbeit
vorangemeldet. Bis Ende August liefen nach Angaben des
Arbeitsmarktservice noch 13 Kurzarbeitsprojekte von bundesweit 11
Betrieben. Am Höhepunkt der Coronakrise waren über eine Million
Beschäftigte in Kurzarbeit. Besonders betroffen waren die Bereiche
Gastronomie, Hotellerie, Fachhandel und körpernahe Berufe. Für die
Corona-Kurzarbeit hat die öffentliche Hand seit März 2020 über 10 Mrd.
Euro aufgewendet.