Am Donnerstag hat die SPÖ in einem Hintergrundgespräch weitere Details zu ihrem neuen Vermögenssteuer-Modell präsentiert.
So wird man etwa das Vermögen selbst angeben müssen, geprüft werden würde stichprobenartig. Nicht einbezogen ist Hausrat. Wertvolle Gemälde oder ähnliches würden also nicht unter die Millionärsabgabe fallen. Wofür die erhofften Einnahmen von über fünf Milliarden fließen sollen, will die SPÖ bis zu ihrem Parteitag im November präzisieren.
Neue Details gibt es zum SPÖ-Modell in Sachen Steuern
Dass es eine neue Erbschaftssteuer sowie eine Millionärsabgabe braucht, steht für die SPÖ ohnehin fest. Unterstützung holte sie sich von Jakob Kapeller, Professor an der Uni Linz sowie an der Uni Duisburg-Essen. Er führte aus, dass das reichste Prozent der Bevölkerung in Österreich über zumindest 40 Prozent des Vermögens verfüge. Einnahmen aus der Vermögensabgabe scheinen ihm jedenfalls bis 5,5 Milliarden möglich.
Mit Geld könne man 30.000 Pflegekräfte und Pädagogen einstellen
Mit
dem Geld könnte man etwa 30.000 Pflegekräfte und ebenso viele
Elementarpädagogen zusätzlich einstellen und es bliebe noch etwas für
die Senkung der Steuern auf Arbeit über, betonte der geschäftsführende
Klubobmann Philip Kucher. Näher ins Detail wollte er nicht gehen. Bis
zum Parteitag am 11. November soll klarer sein, was die SPÖ wofür
verwenden würde.
Befürchtungen über Bürokratieaufwand zurückgewiesen
Befürchtungen über zu großen Bürokratieaufwand
wurden zurückgewiesen. Den könne man zwar gestalten, meinte Kapeller, es
gebe aber auch einfache Modelle, eben über Selbstauskünfte. Dies würde
dann von den Behörden stichprobenartig geprüft. Dass es gewisse Ausfälle
wegen Falschauskünften geben könnte, wurde nicht bestritten.
SPÖ setzt in erster Linie auf Finanzvermögen
Was
das Vermögen angeht, setzt die SPÖ in erster Linie beim Finanzvermögen
(minus Schulden) und Immobilien an. Nur wenn man in einem Gebäude gleich
eine ganze wertvolle Kunstgalerie hätte, wäre die anders als sonstiger
Hausrat nicht ausgenommen. Ohnehin gilt ja wie schon am Mittwoch
geschildert neben dem allgemeinen Freibetrag von einer Million noch eine
Ausnahme für das Eigenheim bis zur "Luxusgrenze" von 1,5 Millionen.
Wenn der Wert der Immobilie höher ist, wird der Teil über 1,5 Millionen
in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Ein Betrieb ohne Ertrag wird nicht vermögenssteuerpflichtig
Bei Unternehmen wird in der
Bewertung auf die Ertragslage abgestellt. Basis sind dabei die Gewinne
der vergangenen drei Jahre. Ein Betrieb, der keinen Ertrag
erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden. Bei der
Vermögensbewertung von landwirtschaftlichen Betrieben sind alle unter
150 Hektar ausgenommen. Unter die Millionärsabgabe fallen würden nach
SPÖ-Einschätzung rund drei Prozent der Betriebe - das seien aber keine
klassischen Bauernhöfe sondern "eher Agrarkonzerne".
Grunderwerbssteuer bei Erbschaften und Schenkungen abschaffen
Bei
Erbschaften und Schenkungen will die SPÖ im Gegenzug zur neuen Steuer
die Grunderwerbssteuer abschaffen. Den Steuerentfall hierfür beziffert
man mit 50 Millionen.
Details zur Erbschaftssteuer
Zur Erinnerung: eine Erbschaftssteuer soll
zwischen einer und fünf Millionen Euro einen Satz von 25 Prozent
aufweisen, von fünf bis zehn Millionen von 30 Prozent, von zehn bis 50
Millionen von 35 Prozent und darüber von 50 Prozent. Ererbte Werte unter
einer Million sollen unangetastet bleiben, sofern dieser Betrag
innerhalb von 30 Jahren nicht durch Schenkungen und Erbschaften
kumulativ überschritten wird.
Bei der Vermögenssteuer beginnt der Steuersatz bei 0,5 und erreicht ab 50 Millionen das Maximum von zwei Prozent. Scharfe Kritik an den Plänen kam von FPÖ-Chef Herbert Kickl, der von "besteuern, belasten, enteignen" in einer Aussendung schrieb. Die SPÖ gleite unter Andreas Babler immer tiefer "in den freiheits- und wohlstandsfeindlichen Marxismus". Mit der FPÖ werde es dagegen keine neuen Steuern, sondern echte Entlastungen geben.