Das Urteil im Prozess um Florian Teichtmeister stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis und hat erneut eine Diskussion um die Strafen für Sexualstraftäter entfacht.
Die nicht rechtskräftige Verurteilung des früheren Burgschauspielers Florian Teichtmeister, der sich 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verschafft hatte, zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer bedingt nachgesehenen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, hat erneut eine Diskussion um die Strafen für Sexualstraftäter entfacht. Namhafte Expertinnen sehen in einer Anhebung der Strafen keinen Sinn.
Teichtmeister-Urteil sorgt für Debatte um höhere Strafen
"Höhere Strafen bringen nichts", stellte die Wiener Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin am Mittwoch unter Verweis auf kriminologische Studien im Gespräch mit der APA fest. Das gelte im Speziellen bei Straftaten, hinter denen ein Suchtverhalten steht, wie es bei Konsumenten von Drogen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern der Fall sei. "Diese Menschen sind triebgesteuert", betonte die Expertin. Sie seien daher kaum auf einer rationalen Ebene zu erreichen. Wichtiger wären vielmehr "bewusstseinsbildende Maßnahmen", die dazu beitragen, "dass Täter überführt und verurteilt werden können".
Es gehe jetzt auch darum, den Diskurs um Strafen für Sexualvergehen oder -verbrechen nicht weiter zu emotionalisieren. Teichtmeister habe keine einzige Gewalthandlung vorgenommen, sondern sich das, was andere produziert haben, beschafft und gesammelt, betonte Beclin in diesem Zusammenhang. Primäres Ziel müsse es sein, die Hersteller und Vertreiber von Missbrauchsmaterial "zu erwischen".
Expertin: "Unterscheidung von Hands On- und Hands Off-Delikten"
"Es ist zwischen Hands
On- und Hands Off-Delikten zu unterscheiden", meinte Ingeborg Zerbes,
Professorin für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien.
Sehr hohe Strafen für Täter, die sich nicht direkt an Kindern
vergreifen, wären "vergleichsweise unverhältnismäßig", wenn man sie in
Bezug zu unmittelbarem Kindesmissbrauch setzt, hielt Zerbes im Gespräch
mit der APA fest. Forderungen nach höheren Strafen "bewirken nur eine
Scheinprävention", sagte die Expertin, die sich dagegen ausspricht,
allein aufgrund des Falls Teichtmeister die Gesetze zu ändern.
"Anlassgesetzgebung lässt Sachlichkeit und kriminalpolitisches Augenmaß
vermissen", warnte Zerbes.
"Änderungen im Strafrecht können ein Baustein zum Schutz unserer Kinder sein, allerdings braucht es mehr", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium. Denn klar sei, "dass die Justiz erst zum Zug kommt, wenn bereits ein Kind Opfer einer Straftat geworden ist. Daher ist es entscheidend, die erste Säule - Prävention im Sinne des Kinderschutzes - dringend auszubauen, um so bestmöglich zu verhindern, dass es überhaupt zu Straftaten kommt". Kinderschutzkonzepten komme daher eine entscheidende Rolle zu.
Karner versteht Urteil nicht, verurteilt aber auch Lynchjustiz
Bei der ÖVP löste das Teichtmeister-Urteil - bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren liegen zwei Jahre im oberen Drittel, dass bei einem umfassend geständigen Ersttäter eine bedingte Strafnachsicht gewährt wird, ist gelebte gerichtliche Praxis - scharfe Reaktionen aus. Es müsse möglich sein, das Urteil zu kritisieren, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Rahmen einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat.
Als Familienvater und Staatsbürger verstehe er das Urteil persönlich nicht, das "abscheuliche Verbrechen" Teichtmeisters verurteilte er mehrmals. Gleichzeitig verurteilte Karner jedoch auch Aufrufe zur Lynchjustiz - am vergangenen Wochenende hatten etwa im Geburtsort der Mutter Teichtmeisters vorgebliche Kinderschützer demonstriert, die großteils der rechten Szene zuzurechnen waren und auch einen Galgen mitführten. Letzterer war auch am Tag der Verhandlung bei einer Demo vor dem Wiener Landesgericht zu sehen.
Fehlende Haftstrafe sorgt für Unverständnis in Bevölkerung
Karner
erwartet, dass "wir bald zu einer entsprechenden Strafverschärfung in
diesem Bereich kommen." Auf eine solche hat sich die Regierung bereits
im Jänner im Ministerrat geeinigt. Nachschärfen werde man bei
Prävention, Opferschutz und Strafrecht, fügte Sozialminister Johannes
Rauch (Grüne) hinzu.
"Bei vielen Menschen stößt dieses Urteil vor allem deshalb auf Unverständnis, weil Teichtmeister trotz dieser massiven Deliktsverwirklichung nicht einen Tag Haft verbüßen muss", meinte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Das sei "ein fatales Signal sowohl an Täter und auch an die Opfer. Es ist schwer zu erklären, dass bei Sexualdelikten gegen Kinder der Täter ohne Haftstrafe davonkommt. Das vermittelt den Opfern den Eindruck, dass derartige Straftaten nicht ausreichend bestraft werden". Umso wichtiger sei es, "dass der seit Monaten bei Justizministerin Alma Zadić liegende Entwurf zur Gesetzesverschärfung bei Darstellung von Kindesmissbrauch endlich umgesetzt wird."
Justizministerium verweist auf Paket zum Kinderschutz
"Wir dürfen nicht zulassen, das Kind zu Opfern
werden", bekräftigte das Justizministerium. Deshalb habe die
Bundesregierung ein umfassendes Paket erarbeitet, um für den
größtmöglichen Schutz von Kindern zu sorgen. Dieses fuße auf drei
Säulen: zielgerichteter Prävention, besserer Opferschutz und schärferen
Strafen. "Im Bereich des Strafgesetzbuchs liegt ein begutachteter
Entwurf vor, der vorsieht, dass die Strafen angehoben werden sollen, um
den gesellschaftlichen Unrechtsgehalt der Taten widerzuspiegeln.
Außerdem wird die Möglichkeit für Tätigkeitsverbote für verurteilte
Täter ausgeweitet, damit diese in Zukunft nicht mehr mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten dürfen. Dieser Entwurf wird im ersten
Justizausschuss nach der Sommerpause mit den Stimmen der
Koalitionsparteien beschlossen", kündigte das Justizministerium an.
Auch andere Ressorts hätten erst unlängst Kinderschutzmaßnahmen umgesetzt, verwies das Justizministerium auf das Bildungsministerium und das Jugendstaatssekretariat, wo eine Zertifizierungsstelle eingerichtet wurde, die die Qualität von Kinderschutzkonzepten sicherstellt und bescheinigt. Im Bildungsministerium wiederum wurde beschlossen, verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen österreichischen Schulen einzuführen.
FPÖ sieht in mildem Urteil "Einladung" für potenzielle Täter
Zu Wort meldete sich am Mittwoch auch die FPÖ. Die
freiheitliche Abgeordnete Susanne Fürst hielt in einer Pressekonferenz
fest, dass sie mit dem Urteil "nicht glücklich" sei. Die Strafe sei
bedingt ausgesprochen worden. "Das führt natürlich dazu, dass er
(Teichtmeister, Anm.) das Gericht verlassen hat und keinen einzigen Tag
im Gefängnis verbracht hat." Der generalpräventive Aspekt komme dadurch
zu kurz. Es handle sich um eine "Einladung" für potenzielle Täter. Sie
bekräftigte zudem die blaue Forderung nach eier Anhebung der
Mindeststrafe.