Die Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren wegen Schulpflichtsverletzungen nahm seit der Corona-Pandemie stark zu.
Heuer mussten sich die Landesverwaltungsgerichte bis August mit 724 Fällen befassen, das sind fast fünfmal so viele wie 2022 und fast 14-mal so viele wie 2019 (53), wie der "Standard" (Freitagausgabe) berichtet. Hintergrund ist der massive Anstieg an Schulabmeldungen ab Herbst 2021 und daraus folgende Straferkenntnisse, die nun von Eltern beeinsprucht werden.
Schulpflichtverletzung: Mehr Verfahren nach Corona-Pandemie
Eltern können ihre Kinder daheim unterrichten, weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen. Diese Schüler müssen dann allerdings bei einer Externistenprüfung nachweisen, dass sie die Lernziele erreicht haben. Wer durchfällt, muss im Folgejahr wieder eine öffentliche Schule besuchen. Die Bildungsdirektion kann häuslichen Unterricht außerdem dann schon im Voraus untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".
Bundesweit wurden pro Schuljahr 2.400 Kinder zu Hause unterrichtet
Über Jahre hinweg wurden
bundesweit pro Schuljahr rund 2.400 Kinder und Jugendliche zum
häuslichen Unterricht abgemeldet. Im Schuljahr 2021/22 hat die Zahl sich
- wohl als Reaktion auf die Corona-Schutzmaßnahmen in den Schulen
(Maskenpflicht, Distance Learning) - auf rund 7.500 mehr als
verdreifacht, allerdings ist selbst das nur rund ein Prozent der Schüler
bis zur neunten Schulstufe. Das Bildungsministerium hat seither die
Regeln für den häuslichen Unterricht verschärft, die Zahlen sind
mittlerweile wieder zurückgegangen.
Verwaltungsgerichte beschäftigt eine Vielzahl an Fällen
Die Verwaltungsgerichte haben
sich laut dem "Standard"-Bericht nun mit einer Vielzahl an Fällen zu
beschäftigen, in denen etwa die Externistenprüfung verweigert wurde oder
die Kinder daheimgeblieben sind, obwohl es von der Bildungsdirektion
keine Zustimmung zum häuslichen Unterricht gab. "Wir machen das mit, was
die Gesellschaft macht", kommentiert LVwG-Tirol-Vizepräsident Albin
Larcher den Anstieg. "Vor ein paar Jahren hatten wir eine größere Welle
nach dem Nichtrauchergesetz. Jetzt haben wir eben eine Post-Covid-Welle
bei den Verfahren."
Vielfaches mehr an Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen
Dabei gab es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien
im Vergleich zu früheren Jahren ein Vielfaches an Strafverfahren wegen
Schulpflichtverletzung, die mit einer Geldstrafe zwischen 110 und 440
Euro geahndet werden können. Die mit Abstand meisten waren es in
Oberösterreich (270), Niederösterreich (147), gefolgt von Salzburg (72),
Tirol (66), dem Burgenland (42), Kärnten (41), der Steiermark (36) und
Vorarlberg (28). Während die Landesverwaltungsgerichte in einigen
Bundesländern von einem klaren Zusammenhang mit Corona (von Protest der
Eltern gegen die Schutzmaßnahmen bis zu Schulverweigerung der Kinder)
sprechen, kann man diesen etwa in Vorarlberg nicht erkennen. Dort wird
auch die vergleichsweise hohe Fallzahl - ein Anstieg von 2 Fällen 2022
auf nunmehr 28 - relativiert. Im Ländle betreffen nämlich alle Verfahren
nur eine einzige Familie.