Den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen soll durch eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes verbessert werden.
Für effektiven Kinderschutz brauche es allerdings auch zusätzliche Ressourcen für die Schulen, so der Tenor in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP), dessen Begutachtungsfrist gerade geendet hat. Die Pflichtschulgewerkschaft ist gegen individuelle Lösungen für jeden Standort.
Verbesserung des Schutzes von Kinder an Schulen geplant
In der Novelle vorgesehen sind u.a. ein Verhaltenskodex "für alle am Schulleben beteiligten Personen", eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten. Ob diese Maßnahmen wirklich geeignet sind, um den Kinderschutz zu verbessern, könne aber ohne den dazugehörigen Verordnungsentwurf wegen vieler offener Fragen noch nicht eingeschätzt, wurde in mehreren Stellungnahmen moniert.
Kinder- und Jugendanwaltschaften kritisieren Ministerium
Die
Kinder- und Jugendanwaltschaften kritisieren, dass das Ministerium für
die zusätzlichen Kinderschutzmaßnahmen keine zusätzlichen Mittel des
Bundes einplant. Es sei vielmehr mit "nicht unbeträchtlichen Kosten"
etwa für Schulungen, externe Unterstützung etc. zu rechnen. Auch der
Katholische Familienverband hält eine Umsetzung ohne Zusatzkosten für
"unrealistisch".
Rotes Kreuz fordert externe Mitarbeiter in Kinderschutzteams
Laut Rotem Kreuz braucht es etwa in den
Kinderschutzteams jedenfalls auch externe Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Lehrpersonal im
Kinderschutzteam sollte wiederum Abschlagstunden bekommen, um
Mehrbelastung zu vermeiden, und auch regelmäßig Supervision erhalten.
Auch AHS-Lehrergewerkschaft, Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
und Kinderfreunde betonen, dass der Arbeitsaufwand der Lehrkräfte
entsprechend abgegolten werden müsse. Eine Zuteilung darf aus Sicht der
Lehrervertreter außerdem nur bei Zustimmung der Pädagoginnen und
Pädagogen möglich sein, die ÖH fordert ebenso wie die Kinderfreunde für
Mitglieder der Kinderschutzteams verpflichtende Schulungen. Das Rote
Kreuz plädiert außerdem für die verpflichtende Einführung von
Sensibilisierungsmaßnahmen (Fortbildungen, Workshops etc.) für
Schulpersonal, Schüler und Eltern zu jeglichen Formen von Gewalt.
Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sei Alarmismus
Der
Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sei "nur Teil eines durch
Alarmismus entstandenen Wimmelbildes", ohne entsprechendes Budget
könnten die Maßnahmen an den Schulen nicht ausreichend wirken,
kritisiert SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser. "Unter den
gegebenen Umständen können wir uns also nicht darauf verlassen, dass das
ohnehin überlastete System Schule dem Thema Kinderschutz flächendeckend
und verbindlich die nötige Aufmerksamkeit geben wird (oder kann)", so
Mosers Einschätzung.
Skeptischer Blick auf schulautonome Schutzkonzepte
Von der Pflichtschullehrergewerkschaft werden
schulautonome Kinderschutzkonzepte unterdessen generell skeptisch
gesehen. "Aus unserer Sicht kann es ja nicht grundsätzlich die Aufgabe
unserer Schulen sein, im Auftrag des BMBWF (Bildungsministeriums, Anm.)
zukünftig zu allen übergreifenden Lehrplanthemen pädagogische Konzepte
ohne zentrale inhaltliche Vorgaben und ohne zusätzliche Ressourcen
auszuarbeiten." Die permanente Überbelastung mache es dem Lehrerpersonal
zeitlich noch schwieriger, sich seinen eigentlichen Aufgaben zu widmen.
Statt schulautonomer Konzepte fordert die Gewerkschaft zentrale
Vorgaben des Ministeriums in Zusammenarbeit mit der neuen
Geschäftsstelle für Sexualpädagogik. Auch die BMHS-Lehrervertreter
plädieren für eine Handreichung des Ministeriums. Nicht jede Schule habe
die Zeit, ein eigenes Konzept zu erstellen und externe Experten
einzubinden. Außerdem sollten die Änderungen aus Sicht der
Pflichtschullehrer erst 2024/25 in Kraft treten, fordern diese mit Blick
auf notwendige Dienstrechtsnovellen.
Berufssschullehrer finden Gesetzestext nicht weit genug gefasst
Nicht weit genug gefasst
finden den Gesetzestext wiederum die Berufsschullehrer. Nicht nur
Kinder, sondern alle Personen in der Schule müssten vor Unterdrückung,
Misshandlung, Belästigung oder Gewalt geschützt werden, so die Forderung
der Gewerkschafter. Immerhin würden in der Sekundarstufe 2 (u.a.
Berufsschule, AHS, BMHS) immer wieder Mitschülerinnen und Mitschüler
oder Lehrpersonal von "gewaltbereiten" Jugendlichen bedroht. Die
BMHS-Lehrervertreter wollen umgehend Maßnahmen zum Schutz des
Lehrpersonals, etwa bei Cybermobbing.
Verordnung müsse auch den digitalen Bereich umfassen
Der Monitoringausschuss, der
die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen überwacht, betont indes, dass die Verordnung auch den
digitalen Bereich umfassen müsse. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften
wollen wiederum, dass Lehrer sich nicht nur bei Gewalt innerhalb der
Schule, sondern etwa auch bei Mobbing oder Körperverletzung bei einer
nahen Öffi-Haltestelle zuständig fühlen müssten.
Warnung vor zu restriktivem Zugang zur Schule
Gewarnt wird in
den Stellungnahmen außerdem davor, dass der Zugang zur Schule künftig zu
restriktiv gehandhabt werden könnte - laut Entwurf wäre ein Verstoß
gegen die Zutrittsregeln eine Verwaltungsübertretung.
Kinderschutzkonzepte dürften nicht dazu führen, dass unbeabsichtigt
positive Maßnahmen zur Öffnung der Schulen - etwa der Einsatz von
Expertinnen und Experten zur Berufsorientierung oder lebensnahen
Vermittlung von Lehrplaninhalten - konterkariert werden, hieß es etwa
von der Industriellenvereinigung (IV). Sie plädiert für einen Leitfaden
des Ministeriums, um überbordende Maßnahmen zu vermeiden. Der
Behindertenrat pocht in diesem Zusammenhang darauf, dass
Assistenzpersonal auf jeden Fall Zugang zur Schule erhalten soll.