Im Fall rund um das Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) wurden bei einem erneuten Prozess am Landesgericht St. Pölten am Donnerstag die Strafen für drei von vier ursprünglich Angeklagten erhöht.
Die früheren Mitarbeiter der Einrichtung fassten 18 Monate bis dreieinhalb Jahre Haft aus. Gerichtlich behandelt wurden nach einer teilweisen Aufhebung der drei Schuldsprüche von 2021 durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vorerst nur die bereits rechtskräftigen Feststellungen.
Die übrigen Vorwürfe, die von den Angeklagten erneut
bestritten worden waren, wurden vom Schöffengericht letztlich
ausgeschieden. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt weiter behandelt.
Die neuerlichen Entscheidungen vom Donnerstag sind nicht rechtskräftig.
Vom
vorsitzenden Richter wurden die Handlungen als "rücksichtslos,
besonders widerwärtig und zutiefst verabscheuungswürdig" bezeichnet. Die
Beschuldigten - zwei Männer und eine Frau - hätten die Taten nicht nur
gesetzt, sondern sich über die Betroffenen "auch lächerlich gemacht".
Das
ursprünglich angeklagte Quartett wurde im Februar 2021 zu bedingten
Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt, zwei Personen
erhielten auch Geldstrafen. Die Strafe der vierten Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht Wien im Mai von einem Jahr bedingt auf zwei Jahre unbedingt erhöht. Dieser Fall war nun nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.