In Österreich gibt es keine langfristige Gesamtstrategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Das kritisierte der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen".
Die RH-Prüfer empfehlen, Gewaltambulanzen einzurichten. Auch bei Gefährdungseinschätzungen sowie bei der Fortbildung von Richtern gäbe es Verbesserungsbedarf. Zudem fehlen einheitliche Kriterien für Hochrisikofälle und für die Abwicklung von Fallkonferenzen.
Bewusstseinsbildung für Gewalt- und Opferschutz für Frauen
"Gewalt-
und Opferschutz für Frauen erfordern Bewusstseinsbildung in der
gesamten Gesellschaft sowie nachhaltig wirksame und koordinierte
Maßnahmen aller Akteure in diesem Bereich", betonte RH-Präsidentin
Margit Kraker. Das Bundeskanzleramt sollte gemeinsam mit den zuständigen
Ministerien und den Ländern strategische Schwerpunkte festlegen und
verstärkt auch präventive Maßnahmen setzen.
Bei Verfahren wegen
Gewalt im sozialen Nahbereich ist eine möglichst tatzeitnahe und
fundierte Beweissicherung besonders relevant, um Opferrechte zu
gewährleisten, informierte der RH. Bundeskanzleramt sowie Innen-,
Justiz- und Sozialministerium seien bereits übereingekommen, dass Bedarf
an Gewaltambulanzen besteht. Rund um die Uhr verfügbare und
flächendeckende Untersuchungsstellen wurden angestrebt. Der RH empfahl
nun, diese zeitnah zu realisieren.
Rechnungshof fordert nachhaltig wirksame Maßnahmen bei Gewalt gegen Frauen
Bei Verdachtsfällen von Gewalt
in der Privatsphäre müssen ersteinschreitende Polizistinnen und
Polizisten über unmittelbare Schutzmaßnahmen, wie etwa das Betretungs-
und Annäherungsverbot entscheiden. Die Landespolizeidirektion Wien
richtete im Jahr 2021 zur Unterstützung der Beamten einen "Gewalt in
der Privatsphäre"-Support ein. Ziel des rund um die Uhr verfügbaren
Dienstes ist, mithilfe eines speziellen Tools Hochrisikofälle frühzeitig
zu identifizieren. In anderen Bundesländern gab es keine vergleichbaren
Unterstützungsstrukturen, kritisierte der RH.
Laut dem 128 Seiten
langen Bericht fehlen einheitliche Kriterien für Fallkonferenzen. Diese
können seit 2020 bei Hochrisikofällen aus eigenem Ermessen oder auf
Anregung von Gewaltschutzzentren einberufen werden - mit dem Ziel,
besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen abzustimmen. Die
Anzahl der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen stieg bundesweit von
25 im Jahr 2020 auf 57 im Jahr 2021; von Jänner bis Oktober 2022 waren
es 167. Mitunter werden vorgeschlagene Fallkonferenzen jedoch nicht
durchgeführt, informierte der RH und empfahl, die Gründe dafür zu
evaluieren. Außerdem nahmen die Staatsanwaltschaften trotz Einladungen
durch die Sicherheitsbehörde kaum an Fallkonferenzen teil.
Verpflichtender Ausbildungsdienst bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung
Angehende
Richter und Staatsanwälte müssen seit 2009 einen zweiwöchigen
verpflichtenden Ausbildungsdienst bei einer Opferschutz- oder
Fürsorgeeinrichtung absolvieren. Für jene, die sich nicht bereits im
Zuge ihrer Ausbildung mit dem Thema Gewalt gegen Frauen
auseinandergesetzt hatten, bestand aber keine Pflicht, diese zu einem
späteren Zeitpunkt nachzuholen, zeigt der RH-Bericht auf.
Der
Rechnungshof stellte außerdem fest, dass die Bundesländer die vom
Europarat im Sinne seiner Istanbul-Konvention empfohlene Anzahl an
Familienplätzen in Frauenhäusern je 10.000 Einwohnern nicht erreichten.
Außerdem sind die vorhandenen Einrichtungen regional sehr
unterschiedlich verteilt - Salzburg verfügte im Untersuchungszeitraum
über zehn, die Steiermark mit mehr als der doppelten Fläche und
Einwohnerzahl jedoch nur über zwei Standorte.
Starker Aufholbedarf bei der Datenlage
Insgesamt gibt es
laut RH starken Aufholbedarf bei der Datenlage in dem Bereich. Im
Justizbereich liegen demnach keine relevanten Zahlen zur spezifischen
Gewalt gegen Frauen vor. Zudem führte das Bundeskriminalamt keine
Dunkelfeldforschungen zu Gewalt in der Privatsphäre durch. Obwohl ein
Großteil der Verletzungen aufgrund häuslicher Gewalt in
Spitalsambulanzen oder von niedergelassenen Ärzten behandelt wird,
fehlen Daten aus diesem Bereich generell, weil standardisierte
Diagnosedokumentationen nur bei stationären Aufnahmen in Krankenhäusern
erfolgen. Auch zu den Gesamtausgaben von Bund und Ländern für den
Bereich Gewalt- und Opferschutz gibt es keine ausreichenden Zahlen.
Die
zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofes richten sich mit
Verbesserungsvorschlägen an das Bundeskanzleramt (BKA/Sektion Frauen),
an Justiz- und Innenministerium sowie an das Bundeskriminalamt (BK). Der
RH würdigte jedenfalls, dass niederschwellige Beratung für Frauen über
nahezu das gesamte Bundesgebiet angeboten wird. Auch die rund um die Uhr
verfügbare Frauen-Helpline gegen Gewalt werteten die Prüfer
beispielsweise positiv. Österreich war zudem eines der ersten
europäischen Länder, das Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt
gesetzlich regelte. Analysiert wurden in dem Bericht die Jahre 2018 bis
einschließlich September 2022.
Frauenring sah bisherige Forderungen bestätigt
Der Österreichische Frauenring sah
seine bisherigen Forderungen durch den Rechnungshof-Bericht bestätigt.
"Es bräuchte dringend umfassende Investitionen in den Gewaltschutz und
breit angelegte Maßnahmen zur Gewaltprävention", betonte dessen
Vorsitzende Klaudia Frieben. "Justiz und Polizei haben die staatliche
Verpflichtung, jede einzelne betroffene Frau und jedes einzelne Kind vor
Männergewalt zu schützen", betonte auch Maria Rösslhumer,
Geschäftsführerin der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser.
"Die
Bundesregierung hinkt den Erfordernissen eines umfassenden
Gewaltschutzes für Frauen um Meilen hinterher. Wir fordern seit langem
eine Gesamtstrategie für Gewaltschutz, die Umsetzung von
Gewaltschutzambulanzen, eine stärkere Sensibilisierung von Justiz und
Polizei und bundesweite Hochrisiko-Fallkonferenzen. Diese
Notwendigkeiten bestätigt jetzt auch der Rechnungshof", reagierte die
SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende und stellvertretende Klubchefin Eva-Maria
Holzleitner in einer Aussendung. "Österreich zählt zu den traurigen
Spitzenreitern bei den Femiziden - und die Regierung setzt immer noch
viel zu wenig Maßnahmen, die Frauen auf der einen Seite schützen und auf
der anderen wirklich etwas zu einem gesellschaftlichen Wandel
beitragen", kritisierte auch NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter.
"Mit
der Verdopplung des Frauenbudgets konnten die niederschwelligen
Beratungs- und Gewaltschutzangebote in ganz Österreich ausgebaut
werden", habe der Rechnungshof in seinem Bericht positiv hervorgehoben,
hieß es aus dem Büro von Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) gegenüber
der APA. Eine 24/7-Support-Hotline zur Unterstützung bei der
Gefährdungseinschätzung für die Exekutive wird nach dem Vorbild Wiens
"mit Beginn des nächsten Jahres auch auf die übrigen Bundesländer
ausgerollt", hieß es zudem in einem Statement aus dem von Gerhard Karner
(ÖVP) geführten Innenministerium. Eine einheitliche Richtlinie für
Fallkonferenzen sei zudem nach dem Berichtszeitraum des RH im März 2023
erlassen worden. In Bezug auf die erwähnte Dunkelfeldforschung sei die
Durchführung einer qualitativen Untersuchung für 2024 geplant. Erste
Untersuchungen seien bereits im Jahr 2021 durchgeführt worden. Der
RH-Bericht bestätige viele der bereits umgesetzten Maßnahmen,
versicherte Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski, die aber auch "die
Wichtigkeit unseres Drängens auf langfristig finanzierte Gewaltschutz-
und Gewaltpräventionsmaßnahmen" betonte.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter ; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133