Am Sonntag wurde in Schlanders im Südtiroler Vinschgau eine 21-Jährige tot in der Wohnung ihres Ex-Freundes aufgefunden. Der tatverdächtige 28-jährige frühere Partner der Frau muss in Untersuchungshaft bleiben.
Schlanders/Innsbruck. Im Fall einer am Sonntag in Schlanders im
Südtiroler Vinschgau tot in der Wohnung ihres Ex-Freundes aufgefundenen
21-Jährigen muss der tatverdächtige 28-jährige frühere Partner der Frau
in Untersuchungshaft bleiben. Der zuständige Untersuchungsrichter sah
Flucht- und Wiederholungsgefahr gegeben, berichteten Südtiroler Medien
am Mittwoch. Der Mann schwieg bisher zu den Vorwürfen.
Das genaue
Motiv für die Tat war somit unklar. Unbestätigten Informationen zufolge
soll die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, in der Wohnung sichergestellt
worden sein. Die Frau hatte offenbar zahlreiche Stichwunden am Körper
aufgewiesen. Wie die Internet-Plattform "stol.it" unter Berufung auf die
Staatsanwaltschaft berichtete, wurden bei der Obduktion "neun
Messerstiche sowie zwei kleine oberflächliche Stichwunden, die alle im
Bereich des Halses und der oberen Brust liegen", festgestellt. "Der Tod
trat aufgrund eines hämorrhagischen Schocks ein, der auf Verletzungen
der linken Halsschlagader und der Lungenarterie zurückzuführen war",
hieß es.
Die 21-Jährige war Sonntagfrüh von ihrer Mutter als
vermisst gemeldet worden, weil sie nicht nach Hause gekommen war. Die
Carabinieri machten sich daraufhin zur Wohnung des Ex-Freundes auf und
verschafften sich Zutritt, nachdem niemand geöffnet hatte. Dort
entdeckten sie gegen Mittag die Leiche der jungen Frau.
Eine
Großfahndung mit Unterstützung eines Hubschraubers wurde eingeleitet, um
den dringend tatverdächtigen, türkischstämmigen 28-Jährigen zu finden.
Gegen 17.00 Uhr entdeckte eine Streife den Pkw des Mannes auf dem Weg in
Richtung österreichischer Grenze am Reschenpass. Er versuchte noch zu
flüchten, wurde aber durch Schüsse auf die Reifen seines Ford Fiesta
gestoppt. Das Fahrzeug überschlug sich auf einer Wiese und der
Verdächtige wurde festgenommen.
Laut Medienberichten soll die Frau
bereits im Juni Anzeige gegen ihren damaligen Partner erstattet haben.
Und zwar wegen gewalttätigen Verhaltens. Der Mann soll damals im Auto
auf sie losgegangen sein.
Ein Annäherungsverbot wurde deshalb aber nicht ausgesprochen. Wie die Anklagebehörde mitteilte, sei dies in solchen Fällen nicht möglich. Mehrere Frauenverbände kritisieren die Gesetzeslage scharf.