Weltweit gehen den Airlines Jahr für Jahr Millionen Gepäckstücke verloren. Doch was kann man tun, wenn man betroffen ist?
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried kennt die Antworten und hat einige Tipps, was in Sachen Gepäck sonst noch zu beachten ist. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie", erklärt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, unterscheiden sich je nach Airline – manche geben beispielsweise ein sogenanntes "Overnight Kit" aus.
Ein verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück, das
aufgegeben wurde, ist der Fluggesellschaft unbedingt schriftlich zu melden. Und
das möglichst rasch, denn es gibt Fristenläufe. "Eine Beschädigung müssen
Reisende unverzüglich nach Entdeckung des Schadens melden – bei aufgegebenem
Gepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks. Schäden an
verspätetem Gepäck müssen binnen 21 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden",
weiß der ÖAMTC-Jurist. "Wer die Fristen versäumt, verliert alle Ansprüche.
Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit
knapp 1.600 Euro. "Wer also mit Luxusartikeln oder teureren
Kleidungsstücken reist, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen bzw.
den Wert spätestens bei der Abfertigung – eventuell unter Aufpreis –
deklarieren", so Nikolaus Authried.
Für Schäden am Handgepäck gilt: Die Fluglinie haftet nur, wenn sie
oder ihr zuzurechnende Personen ein Verschulden trifft. Die Airline muss
aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses beweisen, dass sie keine Schuld
trägt – andernfalls muss sie dem:der geschädigten Reisenden gegenüber haften.
Alle Infos zum Thema Gepäckbestimmungen findet man online unter . Bei Fragen oder Problemen stehen die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung Clubmitgliedern kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktmöglichkeiten unter