Man werde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben, teilte der Süßwarenhersteller Manner am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Man werde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben, teilte der Süßwarenhersteller Manner am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Nach umfassender Prüfung des Bescheids der Finanzmarktaufsicht (FMA), wonach der Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 sowie der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2021 fehlerhaft seien, gehe man davon aus, dass die Erhebung eines Rechtsmittels zielführend sei, hieß es zur Begründung. Laut Fehlerfeststellung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung, die zuletzt von der FMA bestätigt wurde, war Manner der Verpflichtung gemäß § 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen.
(APA/Red)
