Am 22. Oktober 2022 war in Salzburg ein Säugling aufgrund eines Schütteltraumas gestorben. Am Mittwoch wurden dessen Eltern am Landesgericht Salzburg verurteilt.
Die 20-jährige Mutter erhielt wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung 16 Jahre unbedingte Haft. Der 25-jährige Vater bekam wegen fortgesetzter Gewaltausübung durch Unterlassung sowie wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang durch Unterlassung zwölf Jahre unbedingte Haft.
Nach Tod eines Babys: Mutter für 16 Jahre in Haft
Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge wird die Mutter des Babys zudem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Verteidiger der Angeklagten erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Dass die Mutter des Kindes zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war und bei ihr eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden war, wertete das Geschworenengericht als Milderungsgrund. Die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski gab nach der Urteilsverkündung zu bedenken, dass das Baby den Großteil seines Lebens ein Martyrium erlitten hatte.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg
beschuldigte die Mutter als unmittelbare Täterin und den Vater als
Beitragstäter durch Unterlassung. Die Eltern des sieben Wochen alten
Buben bestritten den Mordvorwurf. Sie erklärten, der jeweils andere habe
den kleinen Buben misshandelt. Die Mutter meinte schließlich, sie hätte
schon etwas tun können, damit ihr Freund das Kind nicht misshandle. Der
25-Jährige gestand eine Mitschuld ein. Es habe die Fürsorgepflicht
verletzt, in dem er keine Arzt gerufen habe, als er eine Misshandlung
durch die Mutter beobachtet und später auch bemerkt habe, dass das Kind
nichts mehr getrunken hat.
Laut Anklage wurde der Bub sieben bis zehn Mal geschüttelt
Laut Anklageschrift wurde der Bub am
22. Oktober sieben bis zehn Mal geschüttelt und auch geohrfeigt. Das
Kind sei an den massiven Verletzungen der Hirnhäute und des Gehirns
aufgrund von Sauerstoffmangel verstorben, führte Staatsanwältin Elena
Haslinger aus. Dem Baby sei zudem über einen längeren Zeitraum, von Ende
September bis 21. Oktober, Gewalt durch die Mutter angetan worden.
Frau schlug ihren Sohn mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht
Die
Frau habe ihren Sohn mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht
geschlagen, geschüttelt und ihn gewürgt, bis er sich bläulich verfärbt
habe, "wenn sie einen schlechten Tag gehabt hat", erklärte die
Staatsanwältin. Sie habe kein Kind haben wollen, sei mit der
Mutterschaft überfordert gewesen und habe sich geweigert, das Baby zu
berühren, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem
habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte.
Weil ihr damaliger
Freund die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen haben
soll, um seinen Sohn zu schützen, obwohl dies als Vater seine
Verpflichtung gewesen wäre, wurde er als Beitragstäter durch
Unterlassung angeklagt. Ein Kinderarzttermin am 20. Oktober sei von den
Eltern nicht wahrgenommen worden, weil sie befürchtet hätten, dass der
Arzt die Misshandlungen bemerken hätte können. Das Baby habe bereits
Zuckungen und Krämpfe erlitten und nicht mehr aus dem Fläschchen
getrunken.
Persönlichkeitsstörung bei der Mutter festgestellt
Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger stellte bei
der Mutter eine erhebliche Persönlichkeitsstörung und eine
Empathielosigkeit fest. Der Psychiater empfahl eine Einweisung in ein
forensisch-therapeutisches Zentrum.
Die 20-Jährige erklärte zu
Prozessbeginn, die Vorwürfe gegen sie würden nicht stimmen. Sie habe
ihren Sohn nie geschlagen und auch nie misshandelt. Die Taten habe ihr
damaliger Freund gesetzt, der sehr besitzergreifend und eifersüchtig
gewesen sei und auch sie geschlagen habe. Sie habe versucht
einzugreifen, aber jedes Mal einen Schlag ins Gesicht bekommen. Auf die
Frage der vorsitzenden Richterin, ob sie den Eindruck habe, dass sie mit
ihrem Sohn alles richtig gemacht habe, gestand sie ein: "Nein, ich habe
ihm nicht geholfen." Sie bekannte sich zur Unterlassung für schuldig.
25-Jähriger sei unter den fittichen der 20-Jährigen gestanden
Der
Verteidiger des 25-Jährigen erklärte, der Angeklagte sei unter den
Fittichen der 20-Jährigen gestanden. Er sei stets der Annahme gewesen,
dass sie die Misshandlungen beenden würde. Der Beschuldigte habe noch
zwei weitere Kinder. "Er hat eine gute Beziehung zu ihnen, er ist ein
liebevoller Vater." Der Angeklagte selbst schilderte, dass seine
Freundin lieblos mit dem Baby umgegangen sei. Er habe sich um ihn
gekümmert, stets das Fläschchen vorbereitet und ihn gebadet. Er habe
schon etwas falsch gemacht, aber dem Buben nie etwas zuleide getan. Er
hätte einen Arzt zu Hilfe holen müssen, als er gemerkt habe, dass er
nichts mehr getrunken hat. Als der Bub leblos im Bett lag, verständigte
er die Rettungskräfte. Doch für das Kind kam jede Hilfe zu spät.
Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.