Kraftfahrzeuge müssen seit der StVO-Novelle, welche seit zehn Monaten in Kraft ist, beim Überholen von Fahrrädern im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter und im Freiland mindestens zwei Meter Abstand halten. Viele Kfz-Fahrer halten dies jedoch nicht ein.
Die Regelung ist viel zu wenig bekannt, wie eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zeigt. Abstandsmessungen vor und nach dem Inkrafttreten der Neuregelungen haben ergeben, dass sich die Seitenabstände seither nicht verbessert haben.
Autos halten beim Rad-Überholen Abstand öfters nicht ein
Mit der 33. Novelle der StVO wollte der Gesetzgeber die Verkehrssicherheit in Österreich erhöhen und der sanften Mobilität einen Schub verleihen, so das KFV. Um die Unfallzahlen zu senken, wurden daher per 1. Oktober 2022 unter anderem die Abstände neu geregelt, die Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern (und E-Scootern) einhalten müssen. Die Regelung ist allerdings komplex und enthält einige Ausnahmen. Das KFV hat deshalb anhand von zwei aktuellen Studien die Umsetzung in der Praxis analysiert.
Studie mit einem "Open-Bike-Sensor" ausgestatteten Fahrrad
Im Rahmen der Studie wurden
mit Hilfe eines mit einem "Open-Bike-Sensor" ausgestatteten Testfahrrads
von Mai bis Juni 2023 insgesamt 1.442 Überholabstände in Österreich
gemessen. "Wie ein Vergleich der aktuellen Messdaten mit einer früheren
Studie aus 2021/22 zeigt, gab es seither leider keine Verbesserungen bei
den Überholabständen", analysierte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs
Verkehrssicherheit im KFV. Erhoben wurden unterschiedliche Szenarien.
Auf Tempo-50-Straßen im Ortsgebiet beispielsweise haben die Kfz beim
Überholen der Fahrräder in 73 Prozent der Fälle den gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestseitenabstand von 1,5 Metern missachtet. Wie
Stichproben im Freiland zeigen, wurde der dort geltende Überholabstand
von zwei Metern von 87 Prozent missachtet. 58 Prozent der Kfz hielten
beim Überholen sogar weniger als 1,5 Meter Abstand ein.
1,5-Meter-Regelung im Ort und Zwei-Meter-Regelung im Freiland
Neben der
1,5-Meter-Regelung im Ortsgebiet und der Zwei-Meter-Regelung im Freiland
gibt es aber auch noch Sonderregelungen: Sofern ein Kfz beim Überholen
eines Fahrrades maximal 30 km/h fährt, dürfen die 1,5 Meter
Seitenabstand auch der Verkehrssicherheit entsprechend unterschritten
werden. Theoretisch gilt das daher beispielsweise in Tempo-30-Zonen im
Ortsgebiet, wenn das Kfz die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält. In
der Praxis wird hier das Geschwindigkeitslimit aber besonders oft
übertreten. "Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen haben ergeben,
dass 72 Prozent der Kfz schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Wie
Abstandsmessungen zudem zeigen, haben 78 Prozent der Lenker und
Lenkerinnen in Tempo-30-Zonen weniger als 1,5 Meter Seitenabstand
eingehalten", erklärte Robatsch. Die 1,5-Meter-Abstands-Regelung im
Ortsgebiet gilt derzeit auch dann nicht, wenn jemand mit dem Fahrrad auf
einem Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen unterwegs ist.
Radfahrstreifen sind Teil der Fahrbahn und mit weißen Bodenmarkierungen
gekennzeichnet. "Unsere zentrale Forderung lautet daher, dass der
1,5-Meter-Mindestseitenabstand im Ortsgebiet immer gelten sollte",
forderte der KFV-Mitarbeiter.
Wissen der Bevölkerung rund um Überholabstände nachgefragt
Neben den Abstands- und
Geschwindigkeitsmessungen hat das KFV auch eine Umfrage durchgeführt, um
das Wissen der Bevölkerung rund um die Überholabstände der 33.
StVO-Novelle abzufragen. Bei der Umfrage wurden mehrere
Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Unter jenem Personenkreis, der
zumindest einmal monatlich mit dem Pkw fährt, haben 42 Prozent bei der
Frage nach dem Mindestabstand im Ortsgebiet eine falsche Antwort
gegeben. Beim Mindestabstand im Freiland ist die gleiche
Befragungsgruppe zu 53 Prozent falsch gelegen.
Höchststand an verletzten Radfahrern 2020 und 2021
Laut der
offiziellen Verkehrsunfallstatistik hat es bereits 2020 und 2021 einen
Höchststand an verletzten Radfahrenden gegeben. 2022 ist die Zahl im
Vorjahresvergleich noch einmal um 13 Prozent auf 10.871 Verletzte
gestiegen. "Wir gehen davon aus, dass mangelnde Überholabstände häufig
auch indirekte Unfallquellen sind, wenn beispielsweise jemand durch zu
dichtes Überholen eines Kfz erschrickt und einen Fahrfehler begeht",
sagte Robatsch. Die Radfahrenden könnten beispielsweise ins Bankett
abkommen, Randsteine touchieren oder in die "Dooring"-Zone abgedrängt
werden. Bei "Dooring"-Unfällen prallen Radfahrende gegen die abrupt
geöffnete Tür eines parkenden Autos. So etwas passiert gar nicht so
selten in Österreich. Allein im Vorjahr gab es laut offizieller
Statistik 261 davon.
KFV forderte die Gültigkeit des Mindestabstands zu erweitern
Das KFV forderte, die Gültigkeit des
Mindestabstandes von 1,5 bzw. zwei Meter auf Mehrzweck- und
Radfahrstreifen zu erweitern. Zudem sollte der Mindestabstand auch dann
gelten, wenn ein überholendes Kfz 30 km/h oder weniger fährt. Die
Exekutive sollte darüber hinaus technische Überwachungsmöglichkeiten zur
Kontrolle der Mindestüberholabstände bekommen. Die Richtlinie für den
Radverkehr (RVS) für die Gestaltung von Radfahranlagen sollte
verbindlich sein, derzeit wird diese nur zur Anwendung empfohlen. Das
KFV forderte zudem einen deutlichen Ausbau der Radinfrastruktur, zum
Beispiel in Form von breiten Radfahranlagen, und eine bessere
Bekanntmachung der 1,5-Meter- bzw. Zwei-Meter-Abstandsregel.