Die Abschaffung der Kalten Progression bringt dem Steuerzahler in Österreich im Jahr 2024 eine Ersparnis von 3,65 Milliarden Euro. Das ging aus dem am Dienstag präsentierten Progressionsbericht hervor.
Das geht aus dem am Dienstag präsentierten, von IHS und WIFO erstellten Progressionsbericht hervor. Die Grenze für steuerpflichtige Einkommen wird im kommenden Jahr bei rund 12.500 Euro liegen. Offen ist noch, wie mit dem variablen Drittel der zu retournierenden Gelder vorgegangen wird.
Abschaffung der Kalten Progression bringt Steuerzahlern 3,65 Mrd. Euro
Dass man diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft habe, sei ein "historisches Ereignis" gewesen, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei der Präsentation. Alle Tarifgrenzen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes steigen damit entsprechend der Inflationsrate - zugrundegelegt wurden hier 9,9 Prozent.
Lob für das österreichische Modell von IHS-Direktor Holger Bonin
IHS-Direktor Holger Bonin
lobte das österreichische Modell. Es sei hier etwas gelungen, woran man
bisher in Deutschland gescheitert sei, so der deutsche
Arbeitsmarktökonom. Ökonomisch betrachtet sei ein solcher automatischer
Ausgleich vollkommen vernünftig, unterstrich er, denn dadurch werde ein
Übergewinn für den Staat vermieden und dafür gesorgt, "dass die
öffentliche Hand in Österreich sich nicht zulasten der Bevölkerung
bereichert".
Ausgleichsmechanismus in Zeiten der Inflation besonders wichtig
In Zeiten hoher Inflation sei ein solcher
Ausgleichsmechanismus umso wichtiger, so Bonin weiter. Kumuliert gehe es
bis 2027 um die Rückgabe von 8,8 Mrd. Euro (davon angesichts sinkender
Inflationserwartungen 2 Mrd Euro im Jahr 2025, 1,7 Mrd. 2026 und 1,4
Mrd. Euro 2027). Wichtig sei auch der Handlungsspielraum, also die
Möglichkeit der Politik, mit einem Drittel Schwerpunkte setzen zu
können.
Steuerliche Entlastung der untersten Tarifstufen
Bonin sieht sich zwei Szenarien, wie die Politik mit
diesem Drittel umgehen könnte. Einerseits biete sich die steuerliche
Entlastung der untersten Tarifstufen an, weil die Inflation Menschen mit
weniger Einkommen stärker betreffe (Stichwort Ausgaben für Wohnen,
Energie und Lebensmittel). Außerdem böte dies einen Ausgleich für
pauschal ausgerollte Teuerungsausgleichsmaßnahmen, von denen auch die
Reicheren profitiert hätten. Und auch für die Sozialpartner könnte dies
ein Signal für die Tarifverhandlungen sein, denn dies könnte die
Notwendigkeit einer sozialen Ausgleichskomponente reduzieren, was
wiederum den Rückgang der Inflationsrate zu beschleunigen verspreche.
IHS-Chef: Sinnvoll Grenzbelastung bei mittleren Einkommen senken
Sinnvoll
wäre aus Sicht des IHS-Chefs aber auch, die Grenzbelastung im mittleren
Einkommensbereich zu senken und damit einen Anreiz für mehr
Vollzeitarbeit zu setzen. Die dritte Steuerstufe von 41 Prozent (aber
2024: 40 Prozent) werde in Österreich bereits bei 32.000 Jahreseinkommen
erreicht. In Deutschland seien 42 Prozent (abgesehen von der
Reichensteuer) bereits der Spitzensteuersatz, und das erst bei Einkommen
von gut 60.000 Euro.
Finanzminister will Varianten mit den Grünen besprechen
Brunner stellte in Aussicht, diese beiden
Varianten nun mit den Grünen als Koalitionspartner besprechen zu wollen
und im Herbst eine gesetzliche Regelung zu präsentieren. Beide Varianten
seien interessant, betonte er. Sollte es zu keiner Einigung kommen,
würde die 9,9-prozentige Anpassung ohne weitere Schwerpunktsetzung über
den gesamten Steuertarif erfolgen, erläuterte er.
Momentum-Institut fordert einen sozialen Ausgleich
Das
arbeitnehmernahe Momentum-Institut hatte bereits vor der Präsentation
betont, wie es sich die Verteilung des variablen Teils vorstellt. Wie im
Vorjahr wolle man einen sozialen Ausgleich, hieß es in einer
Aussendung. Konkret sollten damit die Absetzbeträge über die
Inflationsrate hinaus um 17 Prozent steigen, und die erste und zweite
Lohn- und Einkommensteuerstufe um die volle Inflationsrate von 9,9
Prozent. Alle Steuerstufen darüber blieben unangetastet, weil davon
ausschließlich Besserverdienerinnen und -verdiener profitierten.