Im ersten Halbjahr hat das Amt für Betrugsbekämpfung 111 Fälle abgeschlossen.
Dadurch werden Steuernachzahlungen von 21,3 Mio. Euro ausgelöst. Den ertappten Steuerhinterziehern drohen Strafen bis hin zum doppelten hinterzogenen Betrag, also an die 43 Mio. Euro. Dazu kommen mitunter auch Haftstrafen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Ein in Kärnten aufgefallener Lamborghini-Fahrer mit AMS-Einkünften ist allerdings in den USA untergetaucht.
Steuerfahnder schlossen 111 Fälle im ersten Halbjahr in Österreich ab
Von Jänner bis Juni 2023
haben die 126 Fahnderinnen und Fahnder 73 Hausdurchsuchungen mit
insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 38 Kontoöffnungen durchgeführt. Bei
den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 26 Terabyte IT-Daten
sichergestellt.
Zunahme bei Betrugsmustern in IT-Branche erkennbar
"In den Betrugsmustern lässt sich eine Zunahme von
Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen", so Finanzminister Magnus
Brunner (ÖVP). "Darüber hinaus treten auch weiterhin im Bau- und
Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem Elektronikhandel sowie im
Dienstleistungsbereich Betrugsmuster betreffend
Steuerhinterziehungsmodellen auf."
Veröffentlichtes Betrugs-Beispiel
Ein veröffentlichtes Beispiel
des Ministeriums dreht sich anfänglich um ein Sportauto von Lamborghini
mit Liechtensteiner Kennzeichen, der von Kärntner Zoll-Mitarbeitern
überwacht wurde, nachdem es eine Verdachtsmeldung der Steuerfahndung
Klagenfurt gegeben hatte. Der verdächtige Lenker - er ist untergetaucht -
verfügte seit 2012 über relativ geringe Einkünfte aus einem
Gewerbebetrieb, nicht-selbstständiger Arbeit sowie AMS-Bezüge und
Notstandshilfe.
Im eklatanten Widerspruch hierzu standen jedoch
die benötigten Geldmittel für den Ankauf des Lamborghini 724 Huracan in
Höhe von 259.000 Schweizer Franken (derzeit knapp 270.000 Euro), der
Lebensunterhalt für seine vierköpfige Familie sowie die Kosten für die
Anschaffung eines weiteren Luxusfahrzeuges. Woher das Geld kam, habe der
Beschuldigte nicht plausibel erklärt. Er kam mehrfachen Aufforderungen
zur Vorlage der Kontoverlaufsdaten seiner Bankkonten nicht nach.
Zwangsweise Öffnung der Konten und Bankgeschäfte
So
kam die zwangsweise Öffnung der Konten und Bankgeschäfte samt weiterer
Ermittlungen, die zeigten, dass der Beschuldigte über Jahre bei einer in
Wien ansässigen
Firma, die im dem Verkauf von Anlegerpaketen im Bereich der
Kryptowährungen tätig war, als Finanzvorstand arbeitete, dies aber
gegenüber den Finanzbehörden verschleierte. Die Auswertung der
übermittelten Kontoverläufe ergab, dass der Beschuldigte Einkünfte in
Höhe von 480.000 Euro hatte, welche weder erklärt, noch versteuert
wurden.
Der Beschuldigte hat sich während des
finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der Außenprüfung in die
USA abgesetzt und ist aktuell flüchtig. Die Steuerfahndung hat
internationale Fahndungsmaßnahmen gegen den Flüchtigen gesetzt.
Steuerfahndung bei Betrugsbekämpfung zentrale Rolle
"Die
Steuerfahndung spielt in der Betrugsbekämpfung eine zentrale Rolle. Im
Verbund mit den weiteren Einheiten im Amt für Betrugsbekämpfung gelingt
es regelmäßig, sowohl national als auch international tätige
Steuerhinterzieher aufzuspüren und zur Rechenschaft zu ziehen", so der
Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker. "So stellen wir
sicher, dass die korrekten Unternehmerinnen und Unternehmer in einem
fairen Wettbewerbsumfeld tätig sein können."
Umsatzsteuerbetrug mit Windowslizenzen verhindert
Weiters wurde etwa
ein Umsatzsteuerbetrug mit Windowslizenzen verhindert. Der
Betrugskoordinator vom Linzer Finanzamt hatte Dezember 2021 die
Steuerfahndung darüber informiert, dass mit Oktober und November 2021
von einem Linzer Unternehmer Windowslizenzen in auffallend großer Anzahl
an Unternehmer in Amstetten verkauft wurden. Insbesondere stachen die
unglaubwürdigen Preisgestaltungen sowie die Tatsache, dass die Käufer
zuvor nicht mit Windowslizenzen gehandelt hatten, hervor.
Erste
Ermittlungsschritte zeigten rasch, dass die Lieferkette alle Merkmale
eines geplanten Umsatzsteuerbetruges aufwies: Sowohl der Einkauf, als
auch der Verkauf, liefen über Firmen, die dem Linzer Unternehmer
zuzurechnen waren. Zudem wurde im Rahmen der Ermittlungen festgestellt,
dass es sich bei dem konkreten Unternehmer um eine wegen Betrugs
einschlägig vorbestrafte Person handelte.
Dubiose Firmen machten 400.000 Euro Vorsteuerguthaben geltend
Im Jänner 2022 wurden
von den dubiosen Firmen rund 400.000 Euro Vorsteuerguthaben beim
Finanzamt geltend gemacht. Die Verdachtslage wurde der
Staatsanwaltschaft Linz mitgeteilt, die umgehend Hausdurchsuchungen
anordnete.
Das Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen und die
vorgelegten Lizenzschlüssel brachten zu Tage, dass der beschuldigte
Unternehmer Lieferungen vortäuschte, denen keine Leistungen zu Grunde
lagen. Er wollte damit das Finanzamt und seine Kunden über die
Abzugsfähigkeit der von ihm, in den frei erfundenen Rechnungen,
ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer täuschen. Das Eingreifen des
Finanzamtes und die Ermittlungen der Steuerfahndung verhinderten die
Auszahlung der Vorsteuer aufgrund der unrichtig abgegebenen
Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht
verantworten.
"Wir bekämpfen systematischen und organisierten Steuerbetrug"
"Wir bekämpfen systematischen und organisierten
Steuer- bzw. Abgabenbetrug. Steuerhinterziehung schadet dem
Wirtschaftsstandort, weil damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
aller Abgabenpflichtigen konterkariert wird", so Christian Ackerler,
Leiter der Steuerfahndung. "Eine zielgerichtete und effiziente
Betrugsbekämpfung mit einer fortgesetzten Spezialisierung, vor allem im
digitalen Bereich, ist zur Verhinderung einer systematischen
Steuerhinterziehung immens wichtig."