Die Fluglinie muss bei mehreren Stunden Verspätung Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Telefongespräche und - sollte eine Übernachtung nötig werden - eine Hotelunterbringung gratis anbieten.
Sommerzeit ist Reisezeit und damit häufen sich bei den Konsumentenschützern Anfragen zum Thema Flugverspätungen. Ab fünf Stunden Verspätung hat der Fluggast Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten oder einen Ersatzflug, informierte die Arbeiterkammer OÖ am Donnerstag.
Wenn der Flug in einem EU-Staat angetreten wurde oder man mit einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat reist, hat man bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro ausmacht. Ausnahme: Wenn eine Verspätung oder Annullierung auf "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, für die die Fluglinie nichts kann - wie etwa Witterungsbedingungen oder die Sperre des Flughafens wegen einer anderen defekten Maschine - schaut man durch die Finger.
Bei
Überbuchung oder Annullierung hat man neben der Entschädigungszahlung
auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an das gebuchte Ziel,
man kann aber auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den
Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern. Erfährt man bereits
einige Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, die unzumutbare
Auswirkungen hätte, kann man ebenfalls ein Rücktrittsrecht geltend
machen. Alle Ansprüche gelten grundsätzlich auch bei
Pauschalreisen. Dennoch empfehlen die Konsumentenschützer, sich in
diesen Fällen sofort an den Reiseveranstalter zu wenden und raten von
einem Rücktritt von der Flugbuchung ab.
Ein Musterbrief an die Fluglinie und das Online-Formular für die Entschädigungsforderung sind auf ooe.konsumentenschutz.at abrufbar. In den vergangenen beiden Jahren habe man in Kooperation mit FairPlane für 671 Konsumenten ein Gesamtbetrag von 594.000 Euro durchgesetzt, die durchschnittlichen Entschädigung betrug somit 885 Euro pro Person, informierte die Arbeiterkammer OÖ.