Am Mittwoch hat das Wiener OLG die Freisprüche für Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag bestätigt.
Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying.
Der einstige Vizekanzler der türkis-blauen Regierung Strache und der Unternehmer Stieglitz waren im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche erfolgten nämlich im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert - dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen.
In
seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: "Warum spendet
jemand einer politischen Partei?" Dies geschehe etwa auch bei anderen
Anliegen, wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen
Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Im Grunde genommen
handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch
Stieglitz sei ein "Networker", schlussfolgerte das OLG weiter.
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wen sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls "hervorragend geführt" worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.
Strache zeigte sich nach dem
Spruch ein weiteres Mal erleichtert: "Ich habe immer volles Vertrauen in
die Gerichtsbarkeit gehabt." Gegen ihn sind weitere Ermittlungen
anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos
Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben
als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was
der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache und Stieglitz gilt die
Unschuldsvermutung.