Nachdem zwei Kinder in Absdorf (Bezirk Tulln) getötet worden sind, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten einen Antrag auf vorläufige Unterbringung der Mutter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gestellt.
Eine vorläufige Unterbringung kommt
in einem solchen Fall laut Strafprozessordnung dann in Betracht, wenn
"hinreichende Gründe" für die Annahme vorliegen, dass die
Voraussetzungen einer generellen Unterbringung in einem
forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Strafgesetzbuch
gegeben sind. Eine Verhängung der Untersuchungshaft ist dann rechtlich
nicht zulässig. Eine Entscheidung über die vorläufige Unterbringung der
36-Jährigen könnte am (morgigen) Mittwoch fallen.
Die Bestellung eines psychiatrischen Sachverständigen wurde zwar am Dienstag vorerst noch nicht beantragt, gilt jedoch als wahrscheinlich.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.