In einem monatelangen Rechtsstreit mit dem Gesundheitsministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die "Vorarlberger Nachrichten" am Montag Recht bekommen.
Inhaltlich ging es bei der Auseinandersetzung zwischen den "Vorarlberger Nachrichten" (VN) und dem Gesundheitsministerium um Dokumente, die die "fachlichen Begründungen" zu diversen Corona-Verordnungen enthielten. Das Gesundheitsministerium hatte sich geweigert, diese herauszugeben.
Darunter fielen etwa jene Studien, die Grundlage für den Lockdown im November 2021 oder für regional unterschiedliche Corona-Beschränkungen waren. Diese "fachlichen Begründungen" bildeten die Basis diverser Covid-Verordnungen. Der genaue Inhalt blieb bis dato geheim.
Nun hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einer Beschwerde der VN stattgegeben, wie die Zeitung in einer Vorabmeldung am Montag berichtete. In dem der APA vorliegenden, 15 Seiten umfassenden Erkenntnis führen die Richter unter anderem aus, dass "für die journalistische Tätigkeit die konkreten Dokumente als zitierfähige Quellenangaben allein schon einen Mehrwert darstellen". Das Interesse an der Auskunftserteilung überwiege gegenüber dem Interesse der Nichtbeauskunftung.
Das Gesundheitsministerium betonte in einer Stellungnahme gegenüber den VN, dass die "fachlichen Begründungen" nur als "interne Dokumente zur Dokumentation für den Verfassungsgerichtshof" gedacht waren. Das Erkenntnis des BVwG schaffe "nun Klarheit für die rechtliche Einordnung dieser Dokumente", was das Gesundheitsministerium begrüße. Aus diesem Grund werde auch keine Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben: "Der Gegenstand des Auskunftsbegehrens wird spätestens nächste Woche übermittelt."