Sowohl den Urlaubern, als auch Einheimischen machen die Hitze und die Waldbrände im Süden Europas zu schaffen. Kann das jedoch ein Stornogrund sein?
Die extreme Hitze vor allem auch im Süden Europas macht derzeit sowohl den Einheimischen als auch Urlauber:innen zu schaffen. In Griechenland und Kroatien sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen. Wer kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein - und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
"Auch die individuelle, z. B.
gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden ist in diesem
Zusammenhang wichtig: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze
ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reiseende
durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein", weiß Pronebner.
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur
kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine
Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten
Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.
"Tritt
die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die
Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter
einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen",
weiß Pronebner. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines
Teils der Reisekosten ist dann möglich." Bei Individualreisen empfiehlt
sich eine Rücksprache mit der Reisestorno- bzw.
Reiseabbruchversicherung, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt
ist.
Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane
Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man
sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen
Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann
beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen
Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in
der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Pronebner empfiehlt in einer
solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den
Veranstalter zu wenden.