Die Bundesregierung will mit einer Novelle künftig härter gegen Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorgehen.
Unter anderem droht bei Verurteilungen im öffentlichen Dienst der
Jobverlust. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) warnt in ihrer
Begutachtungsstellungnahme vor einer überschießenden Regelung. Auch der
Strafrechtsexperte Alois Birklbauer ist skeptisch.
Strafrechtsexperte Birklbauer ist skeptisch
Der Professor
an der Johannes Kepler Universität Linz argumentiert: "Die gesetzliche
Verpflichtung entbindet den Arbeitgeber. Dieser sollte aber zu der
Entscheidung einer Kündigung stehen." Auch die GÖD ist mit der
vorgesehenen Regelung nicht ganz einverstanden. Es werde sehr
niederschwelliges Verhalten unter Strafe gestellt. Ein automatischer
Amtsverlust sollte daher den Schweregrad der Tat berücksichtigen.
Andere
Kritik kommt vom Mauthausen Komitee Österreich - vor allem daran, dass
die Möglichkeit einer Diversion künftig auch erwachsenen Tätern offen
stehen soll. Auch die KZ Gedenkstätte Mauthausen sieht diese Ausweitung
"kritisch". Offen bleibe etwa, nach welchen Qualitätsstandards die
Diversionsmaßnahmen stattfinden werden, wer die ausführenden
Institutionen sein sollten und wer die Kosten für zu entwickelnde
Programme tragen werde. Das MKÖ, aber auch die Arbeiterkammer und die
Gewerkschaft befürchten wiederum, dass der Eindruck einer
"Bagatellisierung" dieser Straftaten entstehen könnte.
Diversion vom Dokumentationsarchiv begrüßt
Begrüßt
wird die Möglichkeit der Diversion hingegen vom Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstands. Allerdings sollte diese nur für
Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden. Erfreut über diese
Möglichkeit zeigt sich auch Strafrechtsexperte Birklbauer gegenüber der
APA. Die Möglichkeit einer Diversion sei begleitet von pädagogischen
Maßnahmen wie einem Besuch der Gedenkstätte in Mauthausen und komme
ohnehin nur für jene infrage die "keine gefestigte NS-Ideologie" zeigen,
betonte Birklbauer, der selbst Teil der Arbeitsgruppe zur Evaluierung
des Verbotsgesetzes war. Das betreffe beispielsweise Menschen, die "aus
Spaß" ein entsprechendes Foto in Sozialen Netzwerken teilen oder
"angetrunken aufstehen und Heil Hitler schreien."
Weiters in der
Novelle enthalten ist, dass etwa gegen das Tragen von gelben
modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der "Corona-Demonstrationen"
stattfand, effektiver vorgegangen werden kann. Den Plänen zufolge wird
etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit
Zielrichtung Österreich gepostet werden. Das DÖW hält hier die
Einschränkung auf über das Internet oder den Rundfunk abrufbare Inhalte
für hinterfragenswert und würde auch Papier-Produkte einbeziehen.
Weiters
soll es eine neue Regelung den Behörden ermöglichen, NS-Devotionalien
auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Derzeit können
Gegenstände nur eingezogen werden, wenn Wiederbetätigung vorliegt.
Bloßer Besitz ist nicht strafbar. Ginge es nach dem DÖW, sollte
zusätzlich in digitaler Form Vorliegendes (z.B. Sammlungen einschlägiger
Musikdateien, Memes) der Löschung anheimfallen.
Strafrahmen für Leugnung des Holocausts gesenkt
Gesenkt wurde der
Strafrahmen für die Leugnung des Holocausts von einem bis zehn Jahre
auf sechs Monate bis fünf Jahre. Dafür wurde in der neuen Novelle das
Wort "gröblich" gestrichen, womit auch leichtere Fälle von
Holocaust-Verharmlosung umfasst werden sollen. Birklbauer geht davon
aus, dass durch die Strafdrohungssenkung mehr Vorfälle umfasst werden
können und diese schließlich zu mehr Verurteilungen führen wird.
Besonders im Rahmen der "Corona-Demonstrationen" sei es zu vielen
Vorfällen gekommen, die durch die neue Novelle juristisch belangbar
werden würden.
Die Begutachtungsfrist für die Novelle ist am Mittwoch zu Ende gegangen. Ein Beschluss des Gesetzes ist für den Herbst angepeilt.