In diesem Jahr haben rund 49.000 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben in diesem Jahr Anspruch auf die Gutscheine der Aktion "Schulstartklar!” des Sozialministeriums.
Die Familien erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben per Post. Der Wert wurde heuer von 120 auf 150 Euro deutlich angehoben. Zudem werden die Gutscheine ab sofort zweimal jährlich jeweils zum Semesterstart ausgegeben. "Eine gefüllte Schultasche darf keine Frage des Einkommens sein”, betont Sozialminister Johannes Rauch.
Schulstart-Gutscheine für rund 49.000 Kinder und Jugendliche
Bereits seit 2015 unterstützt das Sozialministerium Bezieherinnen der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung mit Kindern zum Schulstart im Herbst. Für sie sind notwendige Besorgungen für den Schulstart oft nur schwer leistbar. Während bei der Aktion "Schulstartklar!" früher Warenpakete mit Schulartikeln ausgegeben wurden, erhalten die Familien seit dem vergangenen Jahr Gutscheine.
Hohe Inflation für Familien mit geringem Einkommen stark spürbar
Die aktuell hohe Inflation ist für Familien mit geringem Einkommen besonders spürbar. Um sie bestmöglich zu unterstützen, hat das Sozialministerium die Aktion "Schulstartklar!” heuer deutlich erweitert. Bezieherinnen von Sozialhilfe und Mindestsicherung erhalten pro Kind künftig zweimal jährlich vor jedem Semesterstart Gutscheine im Wert von 150 Euro. Vergangenes Jahr wurden den Familien vor dem Schulstart im Herbst Gutscheine im Wert von 120 Euro bereitgestellt.
Rund 14 Millionen Euro für Aktion zur Verfügung gestellt
Vergangenes Jahr haben 90 Prozent der
anspruchsberechtigten Schulkinder, Jugendliche und Lehrlinge diese
Gutscheine in Anspruch genommen. Für die Aktion werden ab diesem Jahr
jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt - 9 Millionen
Euro mehr als bisher. Finanziert werden sie aus Mitteln des
Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Informationsschreiben zu Schulstart-Gutscheinen
Ab
kommender Woche werden die Familien von rund 49.000 Schulkindern,
Jugendlichen und Lehrlingen vom Sozialministerium und der
Sozialreferent:innen der Bundesländer per Post über ihren Anspruch
informiert. Mit diesem Informationsschreiben können sie die Gutscheine
vom 7. August bis spätestens 15. September 2023 bei österreichweit 72
Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen
abholen.
Gutscheine können bis 14. Oktober 2023 eingelöst werden
Die Gutscheine können sofort nach Erhalt bis zum 14.
Oktober 2023 bei allen Filialen von zwei großen, österreichweit tätigen
Schulartikelhändlern eingelöst werden. Über den Erhalt der Gutscheine
vor dem Sommersemester 2024 wird Anfang des kommenden Jahres in einem
gesonderten Schreiben per Post informiert. Er kann zusätzlich auch für
den Kauf anderer Dinge verwendet werden, die für den Schulalltag wichtig
sind - etwa für Kleidung und Lebensmittel.
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