Der Rechnungshof hat eine vertiefende Prüfung der Rechenschaftsberichte von SPÖ und FPÖ aus dem Jahr 2019 abgelehnt.
Die ÖVP hatte im April eine "Sachverhaltsdarstellung" an das Kontrollorgan übermittelt, weil die Angaben zur Wahlkampfkosten-Obergrenze aus Sicht der Volkspartei nicht plausibel waren. Der Rechnungshof ortet jedoch keine Grundlage, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen wieder zu eröffnen.
Das Kontrollorgan hatte die Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2019 bereits unter die Lupe genommen. Dabei zweifelte der RH lediglich bei der ÖVP an der Korrektheit der Abrechnung der Wahlkampfkosten und schickte deshalb einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale. Für die Prüfer war nämlich nicht plausibel, dass die Wahlkampfkosten der Volkspartei für die unter jenen der EU-Wahl lagen.
ÖVP-Generalsekretär
Christian Stocker wollte dies auch auf die anderen Parteien angewandt
wissen. Schließlich fehle auch den Angaben von SPÖ und FPÖ für das Jahr
2019 die Plausibilität, so die Annahme. Denn zum einen seien beide
Parteien nur knapp unter der erlaubten Wahlkampfkosten-Obergrenze
geblieben. Zum anderen hätten sowohl SPÖ als auch FPÖ im Wahlkampfjahr
2019 mit Nationalrats- und EU-Wahl weniger für Veranstaltungen
ausgegeben als im Jahr davor ohne Bundeswahl. Die Freiheitlichen hätten
zudem in diesem Jahr einen Bundesparteitag abgehalten, so Stocker im
April.
Die in der Sachverhaltsdarstellung der ÖVP enthaltenen
Ausführungen zu den Wahlkampfkosten 2019 von SPÖ und FPÖ "bieten in der
Zusammenschau mit den eingelangten Stellungnahmen der zwei Parteien
keine Grundlage" für den Rechnungshof, die abgeschlossenen Verfahren
dazu aus diesen Gründen wieder zu eröffnen, twitterte am Freitag nun
Sprecher Christian Neuwirth.