Politischen Überlegungen, Ärzte nach Abschluss ihres Studiums zum Dienst in öffentlichen Spitälern oder Kassenpraxen zu verpflichten, erteilt die Ärztekammer eine Absage.
Dazu hat man sich nun ein Gutachten des Medizinrechtlers Karl Stöger erstellen lassen, das mehreren Zeitungen (SN, Krone, Kurier, Presse) zur Verfügung gestellt wurde. Dessen Succus: eine gesetzlich angeordnete Berufspflicht würde gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen.
Die Überlegung, Medizinern nach ihrem Studium eine gewisse Zeit lang eine Art Berufspflicht aufzuerlegen, war von mehreren Seiten gekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte darüber ebenso sinniert wie der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
Stögers
Gutachten zeigt nun Grenzen auf. Denn entsprechende Regelungen würden
etwa mit Grundrechten wie der freien Berufswahl und der Erwerbsfreiheit
kollidieren. Auch sei von einer Gleichheitswidrigkeit auszugehen, wenn
nur Ärztinnen und Ärzte einer gesetzlichen Arbeitsverpflichtung
unterworfen würden, da auch andere Sparten unter Fachkräftemangel
litten, dort aber keine Pflicht vorgesehen sei.
Ferner gäbe es
gelindere Mittel, um die Personalsituation im öffentlichen
Gesundheitssystem zu verbessern. Solche wären laut Gutachten etwa eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern, eine
Attraktivierung des kassenärztlichen Bereichs, aber auch Einschränkungen
im Wahlarzt-System oder Studienkreditmodelle.