Am Dienstag ist der vom Dienst enthobene NÖ Landesmilitärkommandant Martin Jawurek in St. Pölten wegen des Verdachts der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht gestanden.
Angelastet wird dem 57-Jährigen ein vom November 2022 datierender Übergriff auf eine Mitarbeiterin. Der Brigadier bestritt den Vorwurf. Die Einzelrichterverhandlung wurde u. a. zur Vernehmung mehrerer weiterer Zeugen vertagt. Die Fortsetzung erfolgt am 28. September.
Erster Verhandlungstag großteils ohne Beobachter
Der
erste Verhandlungstag in der Causa ging im Schwurgerichtssaal des
Landesgerichts St. Pölten großteils ohne Beobachter und die zahlreich
erschienenen Medienvertreter in Szene. Noch vor der Befragung Jawureks
wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Opfervertreterin ausgeschlossen.
Ebenfalls nicht zu sehen war die per Video vorgespielte Einvernahme der
betroffenen Frau.
Zugetragen hat sich der Vorfall am 8. November
vergangenen Jahres. Damals gab es laut Staatsanwältin zwei
Veranstaltungen in der Kaserne in St. Pölten. Mehrere Gäste seien später
noch zusammen gesessen. Jawurek war "als Chef des Hauses dabei", das
mutmaßliche Opfer als Gastromitarbeiterin dienstlich. Der nunmehrige
Angeklagte sei "etwas angeheitert" gewesen, habe "ein paar Gläschen
getrunken gehabt": "In diesem Setting kam es zu dem Vorfall, der uns
heute beschäftigt", erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde.
Prozess gegen Landesmilitärkommandant in St. Pölten
Der
Landesmilitärkommandant habe die Betroffene, die er seit sieben Jahren
rein beruflich kannte, unter dem Vorwand eines Vier-Augen-Gesprächs in
ein abgedunkeltes Nebenzimmer gelockt - was Verteidiger Manfred Ainedter
freilich bestritt. In dem Raum soll sich Jawurek der Frau angenähert
und ihr Komplimente gemacht haben. Später habe er die Hose geöffnet und
sein Gegenüber aufgefordert, dasselbe zu tun. Weiters soll er recht
offensiv auf eine mutmaßlich vom Opfer angepeilte Versetzung angespielt
haben. Danach kam es laut Staatsanwältin zum Geschlechtsverkehr, der
Beschuldigte habe in dem Fall "seine Machtposition ausgenutzt".
Die
Frau wandte sich später an ihren Vorgesetzten, der den Vorfall
letztlich intern meldete. Vom Verteidigungsministerium wurde Anzeige
erstattet - was das Opfer eigentlich gar nicht im Sinn hatte.
"Die Vorwürfe stimmen allesamt nicht"
"Die
Vorwürfe stimmen allesamt nicht", betonte Ainedter. Die Frau habe
niemals irgendwie zu erkennen gegeben, dass sie den Geschlechtsverkehr
nicht wolle. Hinzu komme die "konstruierte Geschichte mit der Versetzung
in eine andere Dienststelle", was damals aber "nicht zur Debatte
stand". Noch dazu habe der Angeklagte - obwohl "oberster Chef" - nichts
mit dem Personalwesen zu tun gehabt. Generell liege ein "nicht sehr
kluger Fall eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen
erwachsenen Menschen" vor.
Für den zweiten Prozesstag, den 28. September, werden laut der Einzelrichterin mehrere weitere Zeugen geladen - auch auf Antrag von Verteidiger Ainedter. Weiters soll der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk sein Gutachten erörtern.