Bei der Aufwertung der Pensionen fordert der ÖGB umgehend eine Korrektur.
Denn wie die Leitende Sekretärin Ingrid Reischl in einer Aussendung betont, schauen jene, die in den kommenden beiden Jahren in den Ruhestand treten, durch die Finger und haben mit hohen Verlusten zu rechnen. Das kommt daher, dass die Teuerungsanpassung bei der Pensionsaufwertung erst mit Verzögerung ankommt.
Alle erworbenen Pensionsgutschriften im Pensionskonto werden jährlich mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor, der die Einkommensentwicklung der Sozialversicherten in Österreich abbildet, aufgewertet. Konkret wird für die Aufwertung die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen, was bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt.
Die
Aufwertungszahl für das Jahr 2024 wird laut Schätzungen 3,5 Prozent
betragen. Die bereits ausbezahlten Pensionen werden laut Gesetz hingegen
mit der Inflationsrate angehoben, die für die Pensionsanpassung 2024
wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und 10 Prozent betragen wird.
Für 300.000 Betroffene fehlt dieser Ausgleich aber bei der Pensionsberechnung. All jene, die vor der Wahl stehen 2023 oder 2024 in Pension zu gehen, werden faktisch gezwungen, möglichst früh in Pension zu gehen, meint Reischl.