Am Montag endete am Wiener Landesgericht der BVT-Prozess um Amtsmissbrauch mit vier Freisprüchen.
Mit vier Freisprüchen ist am Montag am Wiener Landesgericht der Amtsmissbrauch-Prozess gegen drei frühere Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und einen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA) zu Ende gegangen. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten 2015 einen syrischen "Foltergeneral" in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft.
Der Schöffensenat sah das anders.
"Einige Sachverhalte" seien "anders" als von der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angenommen "zu bewerten", stellte
die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung klar. Es gebe keinen
Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein
erkennbares Motiv. "Das Einzige, was sie (die Angeklagten, Anm.) davon
hatten, war viel Arbeit", betonte die Richterin. Die Freisprüche für die
Ex-BVT-Beamten - Ex-Spionagechef Bernhard P. und zwei frühere
Chefinspektoren - von sämtlichen Anklagepunkten erfolgten im Zweifel.