Am Freitag hat der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP und Grünen das Korruptionsstrafrecht verschärft.
Im Zentrum steht der neue Straftatbestand "Mandatskauf". Außerdem wurde die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung auf Personen im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert. Man lege der "Ibiza-Partei" damit das Handwerk, freute sich Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. Die Opposition sah das nicht so und stimmte geschlossen dagegen.
Reform tritt mit 1. September in Kraft
Mit der am 1. September in Kraft tretenden Reform wird es strafbar, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar. Die Strafbarkeit für den Mandatskauf beginnt, sobald man angelobt wird (Nationalrat/Landtag) bzw. im EU-Parlament seinen Sitz eingenommen hat.
Sofort
strafbar machen sich Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld)
annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn
ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen
lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig
davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird.
Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf
befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch
Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder
Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.
Korruptionsstrafrecht vom Nationalrat verschärft
Justizministerin
Alma Zadić (Grüne) erinnerte daran, dass mit der Neuregelung auch der
Amtsverlust schon bei einer einschlägigen Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bedingt komme. Umfragedaten, wonach zwei Drittel der Befragten
meinte, dass Österreich korrupt sei, hätten gezeigt, dass
Handlungsbedarf bestehe, begründete sie die Regierungsvorlage.
Korruption sei "Gift für die Demokratie und unsere Gesellschaft". Es
brauche die von Bundespräsident Alexander Van der Bellen geforderte
"Generalsanierung" des Vertrauens.
Ganz ähnlich argumentierte
Maurer. "Die Ibiza-Partei hier vorne weiß worum es geht, wir legen ihr
das Handwerk", sagte sie wohl in Richtung der FPÖ. Sie erinnerte an
bereits Erreichtes in der Korruptionsbekämpfung, etwa die Reduktion der
Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften, die Reform des
Parteiengesetzes trotz Widerstands der SPÖ oder das
Medientransparenzgesetz. Weitere Schritte seien ausständig, räumte sie
ein und nannte das Informationsfreiheitsgesetz.
Steinacker verteidigte Korruptionsstrafrecht ebenfalls
ÖVP-Justizsprecherin
Michaela Steinacker verteidigte das Gesetz ebenfalls. Sie sah eine
"differenzierte, aber wirkungsvolle Lösung" und keine "Mogelpackung",
wie die Opposition sie ortete. Man betrete europaweit Neuland, deshalb
werde es in fünf Jahren auch eine Evaluierung geben.
Die
Opposition reagierte ablehnend. Selma Yildirim (SPÖ) erblickte "mehr
Ankündigungen als Taten". Österreich stehe in internationalen Rankings
schlecht, und mit dem nunmehrigen Gesetz würden die Hunderttausenden
Unterstützer des Antikorruptionsvolksbegehrens enttäuscht. Ähnlich
Nikolaus Scherak (NEOS). "Sie nehmen weiße Farbe und pinseln über den
Wasserschaden drüber", sagte er: "Nichts von dem, was HC Strache auf
Ibiza geträumt hat, wird durch dieses Gesetz verboten."
Harald Stefan (FPÖ) meinte, dass hinter dem Gesetz "Manipulation und nicht gute Absicht" stehe. Ibiza sei eine "gezielte Falle" gewesen, Strache im Nachhinein elf Mal freigesprochen worden. Das Gesetz sei unklar, dafür seien aber Verschiebungen öffentlicher Gelder Richtung parteinaher Organisationen weiter möglich, sagte er in Hinblick auf ÖVP und SPÖ.