Freitagnachmittag beschloss der Nationalrat mit großer Mehrheit höhere Strafen für Cyber-Kriminalität.
Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht - bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben.
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.
Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum
Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der
Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw.
Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als
Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom
Kostenrisiko zu befreien.
Auch im Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der
Strafdrohungen vorgeschlagen, nämlich von bisher drei Monaten
Freiheitsstrafe auf ein Jahr.
Abgelehnt wurde die Vorlage nur von den NEOS. Mangels Redebeitrags blieb verborgen wieso.