Am Donnerstag beschloss der Nationalrat Zuerkennungen von drei Millionen Euro für den Hochwasserschutz in Kärnten und mehr Herkunftsschutz im Weingesetz.
Mit der einstimmigen Zuerkennung von 3 Mio. Euro für den Hochwasserschutz in zwei im Vorjahr von Unwettern betroffenen Kärntner Gemeinden und mehr Herkunftsschutz im Weingesetz sowie strengere Strafen bei verletzten Meldepflichten der Winzer hat der Nationalrat am Donnerstagabend den zweiten von drei Plenartagen dieser Woche beendet. Auch einige Finanzgesetze wurden noch verabschiedet.
Konkret wurde ein neues zentrales elektronisches Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP) mit den Stimmen aller fünf Fraktionen beschlossen. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll möglicher Mehrwertsteuerbetrug aufgedeckt werden. Zudem wurde die Basis für den automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch geschaffen.
Ein weiterer
Beschluss betraf das Abgabenänderungsgesetz. Damit wurde steuerlich
erleichtert, leer stehende Betriebsgebäude für eigene Wohnzwecke oder
zur Vermietung zu nutzen. Die Verjährungsfrist für besonders
schwerwiegende Finanzvergehen wurde an jene für vergleichbare Straftaten
nach dem Strafgesetzbuch angeglichen und somit von derzeit fünf auf
zehn Jahre erhöht. Mit dem Wagniskapitalfondsgesetz wurde noch die
Bildung von Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft ermöglicht.
Zum Abschluss empfahl ein
einstimmig angenommener Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen
noch, das "Bäuerliche Sorgentelefon" und weitere Beratungsangebote im
Rahmen des Projekts "Lebensqualität Bauernhof" auszubauen. Zudem soll
eine Studie Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung sowie zu psychischen
Belastungen und Erkrankungen in der Landwirtschaft liefern.