Der 21-Jährige ist nach der Regenschirmattacke auf einen Bundesheer-Kameraden im Februar in Enns im Bezirk Linz-Land wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt.

Der 21-Jährige ist nach der Regenschirmattacke auf einen Bundesheer-Kameraden im Februar in Enns im Bezirk Linz-Land wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt.
Nach einem Ausmusterungsseminar war zunächst in der Kaserne und anschließend in einer Bar gefeiert worden. Dort habe der Beschuldigte angefangen zu pöbeln, heißt es in der Anklageschrift. Später dürfte es ein Wortgefecht gegeben haben, nach dem der Angeklagte mit dem Schirm zugestoßen haben soll.
Die Schirmspitze durchstieß die Augenhöhle des 33-jährigen Soldaten und verletzte ihn so schwer, dass die Sehkraft beeinträchtigt und er teils gelähmt sei, so das Gericht. Da der 33-jährige Dauerschäden davongetragen hat, liegt die Höchststrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren Haft. Der Angeklagte will sich nur vage erinnern und den Schirm lediglich geworfen haben. Sieben Zeugen und ein gerichtsmedizinscher Gutachter sind zu dem Prozess geladen.
(APA/Red)
