Diese Dinge Ärgern die Österreicher am meisten bei der Lieferung von Online-Bestellungen.
Konsumentinnen und Konsumenten zeigen sich mit der Lieferung von online bestellten Waren hierzulande grundsätzlich zufrieden, gleichzeitig klagen mehr als zwei Drittel der Personen über gelegentliche Ärgernisse wie nicht erfolgte Zustellungsversuche. Das ist das Ergebnis einer Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens, für die 1.000 Personen befragt wurden. Das Gütezeichen zeigt Möglichkeiten auf, wie Probleme bei der Lieferung verhindert werden können.
Diese Dinge Ärgern die Österreicher bei Online-Lieferungen am meisten
Häufigstes Ärgernis ist für 42 Prozent der Online-Shopper, dass kein echter Zustellungsversuch erfolgt, sondern lediglich eine Benachrichtigung mittels Abholschein hinterlegt wird. Darauf folgten verspätete Lieferungen (37 Prozent) sowie beschädigte oder fehlerhafte Waren (37 Prozent). Ein Drittel wiederum beklagt eine nicht funktionierende Sendungsverfolgung, schrieb das E-Commerce-Gütezeichen in einer Aussendung.
95 Prozent der KOnsumenten mit Online-Lieferungen zufrieden
Das Gütezeichen rät den Konsumenten für
solche und ähnliche Fälle, die Sendungsverfolgungsnummer zu nutzen, um
festzulegen, wie das Paket zugestellt werden soll. Großteils bestehe die
Möglichkeit, das Paket bei Abholstationen, Paketshops oder Nachbarn zu
deponieren. Generell könne auch eine Abstellgenehmigung erteilt werden -
das Risiko von Verlust oder Beschädigung trage dann jedoch der Kunde.
Die häufigsten Probleme bei der Online-Lieferung
Erster
Ansprechpartner bei Zustellungsproblemen sei der Auftraggeber des
Paketdienstleisters, also der Händler. Könne dann keine Lösung gefunden
werden, sei es sinnvoll, sich an den Dienstleister zu wenden. Für den
Fall, dass das Paket trotz Anwesenheit im Paketshop abgeliefert wird,
sei eine Beschwerde beim Online-Händler und bei der Regulierungsbehörde
RTR denkbar, um zuverlässigere Zustellungen in der Zukunft zu fördern,
so das E-Commerce-Gütezeichen.
Bei Beschädigung der Ware empfehle
es sich, dies möglichst direkt beim Paketboten zu reklamieren. Weiters
sollten Beschädigungen dem Händler kommuniziert werden, um eine
Reparatur oder einen Austausch zu ermöglichen.
Problem der verspäteten Lieferung in Österreich
Zu
dem Problem mit verspäteten Lieferungen meint die Österreichische Post:
"In fast 97 Prozent der Fälle kann die Österreichische Post ein Paket
innerhalb Österreichs am nächsten Werktag zustellen. Das setzt aber
natürlich voraus, dass die Versandunternehmen die Bestellung nach dem
Eingang rasch verarbeiten und der Post zum Transport übergeben."
Österreichische Post verweist auf richtige Verpackung und Aufgabe
Die
Österreichische Post weist auch darauf hin, dass die richtige
Verpackung und die richtige Aufgabe, beispielsweise bei zerbrechlichen
oder besonders wertvollen Waren, entscheidend sind, um Beschädigungen zu
vermeiden. Hier sieht GLS den Trend, dass immer mehr Online-Händler die
Produkte in der Verkaufsverpackung versenden und diese in der Regel
nicht ausreiche. Um fehlerhafte oder beschädigte Lieferungen zu
vermeiden, sensibilisiert GLS die Versender für eine angemessene
Verpackung der Pakete.
Auch UPS arbeitet eng mit den Versendern
zusammen, um eine optimale Verpackung für die jeweiligen Produkte zu
gewährleisten, denn diese obliegt den Versendern. Dadurch können die
Pakete optimal geschützt und unnötig große Pakete vermieden werden.
Tipps und Hinweise für Zustellung und Empfang von Paketen
1. Der Händler ist der Auftraggeber des Paketdienstleisters, daher ist er bei Problemen mit der Zustellung der erste Ansprechpartner. Sollte so keine Lösung gefunden werden, kann es auch sinnvoll sein, bei weiteren Schwierigkeiten direkt mit dem Paketdienstleister zu kommunizieren.
2. Kundinnen und Kunden können in vielen Fällen die Sendungsverfolgungsnummer nutzen, um festzulegen, wie das Paket zugestellt werden soll. Obwohl die Zustellung standardmäßig an der Wohnungstür erfolgt, besteht häufig die Möglichkeit, das Paket an Abholstationen, Paketshops oder Nachbarn umzuleiten.
3. Allgemein kann eine Abstellgenehmigung erteilt werden, aber Vorsicht: Dadurch übernimmt man das Risiko bei Verlust oder Beschädigung.
4. Wenn die Zustellung an der Wohnungstür nicht möglich ist, darf der Zusteller das Paket bei Nachbarn, in Paketshops oder Abholstationen abgeben.
5. Falls das Paket trotz Anwesenheit im Paketshop abgeliefert wird, ist es ratsam sich beim Online-Händler und bei der Regulierungsbehörde RTR zu beschweren, um zuverlässigere Zustellungen in der Zukunft zu fördern.
6. Bei Beschädigung an Paket oder Produkt empfiehlt es sich, dies möglichst direkt beim Paketboten zu reklamieren, auch wenn es keine Verpflichtung gibt. Weiters müssen Beschädigungen am Produkt dem Händler mitgeteilt werden, um eine Reparatur oder den Austausch der Produkte zu klären.