Am Samstag tritt die bereits im Vorjahr beschlossene Novelle zum Unterbringungsgesetz in Kraft.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sprach von einem "Paradigmenwechsel in der Unterbringung und eine bedeutende Stärkung von Kinderrechten": Mit der Reform gebe es "erstmals umfassende Regelungen speziell für Kinder und Jugendliche, die in einer Psychiatrie untergebracht sind".
Die Novelle ist eigentlich eine Folge des sogenannten Brunnenmarkt-Falles: Im Mai 2016 hatte ein 21-jähriger geistig verwirrter Obdachloser in Wien-Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen. Eine Sonderkommission stellte danach Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen fest. Die Empfehlungen der Brunnenmarkt-Kommission sind nun in die Novelle eingeflossen.
Mit der Novelle sollen
entscheidungsfähige Minderjährige selbst bestimmen können, ob sie
freiwillig untergebracht werden. Gleichzeitig soll Elternrechten ein
gebührender Stellenwert eingeräumt werden und besondere
Kooperationsmodelle z.B. mit Kindergärten, Schulen oder anderen
Betreuungseinrichtungen gesetzlich verankert werden, so das
Justizministerium. Da das derzeitige Unterbringungsgesetz als
"Erwachsenenpsychiatrie-Gesetz" angelegt sei, enthalte es bisher nur
wenige Bestimmungen für Minderjährige.
Intention der Novelle war
es laut Justizministerium auch, das Gesetz mit den Anforderungen der
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu
bringen. Entscheidungsfähige Patient:innen dürfen daher nur mit ihrer
Einwilligung einer Behandlung unterzogen werden. Fehlt die
Entscheidungsfähigkeit, so müssen behandelnde Ärztinnen und Ärzte
Personen beiziehen, die Patientinnen und Patienten bei Entscheidungen
unterstützen können.
Die Reform legte dem Ressort zufolge außerdem
ein besonderes Augenmerk auf den Austausch von Informationen und die
bessere Vernetzung der beteiligten Stellen. Künftig wird daher der
Informationsaustausch neu geregelt. So wird etwa für jede Berufsgruppe
gesetzlich genau festgelegt, wann wer welche sensiblen Daten mit welchem
Zweck weitergeben darf. "Damit soll sichergestellt werden, dass alle
Beteiligten Zugang zu den Informationen haben, die nötig sind, um eine
optimale und engmaschige Behandlung zu gewährleisten", betonte das
Justizministerium.
Außerdem sollen sich Ärztinnen und Ärzte im Zuge der Aufhebung der Unterbringung um die weitere soziale und psychiatrische Betreuung kümmern, wenn das notwendig ist. Damit sollen Patientinnen und Patienten in Zukunft auch nach dem Ende ihrer Unterbringung eine Ansprechperson haben, an die sie sich wenden können. Damit wollen die Behörden den Behandlungserfolg "nachhaltig" absichern, den Gesundheitszustand langfristig stabilisieren und Rückfälle vermeiden. Der Kreis der Ärztinnen und Ärzte, die eine sogenannte Einweisung veranlassen können, wird erweitert, "um Patienten Wartezeiten zu ersparen und eskalierende Gefahrensituationen zu vermeiden".