Die Wolfsverordnungen zur Tötung der geschützten Tiere sind laut WWF nach einer Entscheidung des VwGH nicht rechtskonform.
Mit einer Entscheidung zur Fischotter-Verodnung in Niederösterreich stellt der VwGH fest, dass anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben, Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. wären nicht rechtskonform.
Denn der VwGH-Entscheid gelte auch in Verfahren zu
Verordnungserlassungen, wie etwa aktuell jene zur Tötung von Wölfen,
womit die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen
Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten habe, schrieb der WWF
und nannte zusätzlich auch Fälle zu Biber und Fischotter in mehreren
Bundesländern. "Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz
in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und
lösungsorientierte Politik in den Bundesländern", sagt Christian
Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich. Jedoch sind die zuletzt
ausgesprochenen Verordnungen dadurch nicht automatisch außer Kraft
gesetzt, präzisierte WWF-Sprecher Nikolai Moser gegenüber der APA.
Die
Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht
nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng
geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die
Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die
Organisationen WWF Österreich und Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung
haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das
Höchstgericht gewandt.
"Das Erkenntnis ist angesichts des seit Jahren laufenden
Vertragsverletzungsverfahrens in Zusammenhang mit der Umsetzung der
Aarhus Konvention in Österreich keine Überraschung.
Umgehungskonstruktionen wie die Verordnungspraxis im Artenschutzrecht
wurden zuletzt von der Europäischen Kommission explizit gerügt",
erklärte die Umweltjuristin Lisa Schranz von Ökobüro.
Anlässlich
dieser Entscheidung fordern WWF und Ökobüro daher einen Kurswechsel
jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich
geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von
Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. "Schon seit
Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten,
die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren", sagte Pichler. Die
rechtlichen und fachlichen Kritikpunkte liegen in den meisten Fällen
bereits als Stellungnahmen von WWF und Ökobüro bei den zuständigen
Behörden und Gerichten.
Die beiden NGOs fordern nun eine
vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den
Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der
Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. "Generell stellt eine
Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben
des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich
verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde", so die
Umweltjuristin Schranz. Die außerordentliche Revision vor dem
Verwaltungsgerichtshof wurde durch den "BIV - Grün-Alternativer Verein
zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen" unterstützt.