Am Donnerstag mussten sich jene Eltern am Landesgericht Salzburg wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung verantworten, deren Säugling am 22. Oktober 2022 in der Stadt Salzburg an einem Schütteltrauma gestorben war. Die Staatsanwaltschaft sieht die 20-jährige Mutter als unmittelbare Täterin und den 25-jährigen Vater des Buben als Beitragstäter durch Unterlassung. Die Frau beteuerte vor Gericht hingegen, der Kindesvater habe die Taten begangen.
Nach der Obduktion kamen Gerichtsmediziner zu dem Ergebnis, dass der sieben Wochen alte Bub am 22. Oktober sieben bis zehn Mal geschüttelt und auch geohrfeigt worden war. Das Kind sei an den massiven Verletzungen der Hirnhäute und des Gehirns aufgrund von Sauerstoffmangel verstorben, führte Staatsanwältin Elena Haslinger aus.
Vernachlässigtes Neugeborenes erfuhr regelmäßig Gewalt bis es starb
Dem Baby sei auch über einen längeren Zeitraum, von Ende September bis 21. Oktober, Gewalt durch die Mutter angetan worden. Sie habe ihren Sohn mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, geschüttelt und ihn gewürgt, bis er sich bläulich verfärbt habe, "wenn sie einen schlechten Tag gehabt hat", erklärte die Staatsanwältin.
Die Angeklagte lernte ihren Freund im März 2021 kennen und lebte mit ihm in seinem 21 Quadratmeter großen Zimmer zusammen. Laut Haslinger habe sie kein Kind haben wollen, insbesondere keinen Sohn, und sei mit der Mutterschaft überfordert gewesen. Sie habe sich geweigert, das Baby zu berühren, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte.
Der Vater des toten Babys vor GerichtAPA
Weil ihr damaliger Freund die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen habe, um seinen Sohn zu schützen, obwohl dies als Vater seine Verpflichtung gewesen wäre, sei er als Beitragstäter durch Unterlassung angeklagt worden. Im Ermittlungsverfahren habe er angegeben, dass er aus Angst, wegen einer Fürsorgepflichtverletzung beschuldigt zu werden, nicht eingegriffen habe. "Das Einzige, was er machen hätte müssen, ist Elias zu nehmen und ihn in Sicherheit zu bringen", gab Haslinger zu bedenken.
Google-Suchverlauf der Eltern zeigt das schwere Leid des Babys
Noch zu Lebzeiten des Babys habe seine Mutter per Handy im Internet Antworten auf Fragen gegoogelt, zum Beispiel am 29. September "wie schnell erstickt ein Baby", schilderte die Staatsanwältin. Auch der Vater des Buben habe nach gewissen Schlagwörtern gesucht, wie "Baby an Babyklappe abgeben" oder "Mutter hasst ihr Baby, warum?" und "Adoption". Ein Kinderarzttermin am 20. Oktober sei von den Eltern nicht wahrgenommen worden, weil sie befürchtet hätten, dass der Arzt die Misshandlungen bemerken hätte können. Das Baby habe bereits Zuckungen und Krämpfe erlitten und nicht mehr aus dem Fläschchen getrunken.
Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger stellte bei der Mutter eine erhebliche Persönlichkeitsstörung fest. Der Psychiater empfahl eine Einweisung in eine Anstalt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Bei der Einvernahme durch die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski brach die 20-Jährige immer wieder in Tränen aus. Die Vorwürfe gegen sie würden nicht stimmen, beteuerte sie. Sie habe ihren Sohn nie geschlagen und auch nie misshandelt. Die Taten habe ihr damaliger Freund gesetzt, der sehr besitzergreifend und eifersüchtig gewesen sei und auch sie geschlagen habe. Er habe das Baby geschlagen und gewürgt, wenn es zu weinen angefangen habe. Ab einem Alter von zwei Wochen habe er es auch geschüttelt. "Ich habe versucht einzugreifen, aber jedes Mal einen Schlag ins Gesicht bekommen."
Angeklagte Mutter bestreitet Taten und beschuldigt Vater
Warum sie dann bei der Polizei erklärt habe, dass auch sie das Baby geschlagen habe, wollte die Vorsitzende wissen. Sie habe ihren damaligen Freund in Schutz nehmen wollen, damit er nicht ins Gefängnis müsse, antwortete die Angeklagte. "Ich hatte Angst, er würde mich schwer verletzen, dass er mich rausschmeißt und ich nicht mehr die Gelegenheit habe, das Kind zu schnappen." Andererseits habe er sie behandelt "wie ein Schoßhündchen".
Die Google-Suchanfragen mit ihrem Handy habe ihr damaliger Freund getätigt, nicht sie. "Warum sagen Sie relevante Dinge nicht gleich", konfrontierte die Richterin die Frau mit anderslautenden Versionen, die sie bisher erzählt hat. "Ich bin scheu", sagte die Angeklagte. Und auf die Frage, ob sie den Eindruck habe, dass sie mit ihrem Sohn alles richtig gemacht habe, gestand sie ein: "Nein, ich habe ihm nicht geholfen." Sie bekannte sich zur Unterlassung für schuldig.
Warum steigere sie die Vorwürfe gegen ihren damaligen Freund, diese würden ja immer dramatischer klingen, hakte die Richterin noch einmal nach. "Ich habe mich entschieden, weil es um mein Leben geht", sagte die Beschuldigte. Die Vorsitzende konfrontierte sie auch mit einem "erheblichen Aggressionspotenzial", das in einem früheren Verfahren gegen sie festgestellt worden war. "Ich habe damit aufgehört", antwortete sie. Sie sei nicht sadistisch veranlagt und auch nicht emotional instabil.
Vater hat zwei weitere, gesunde Kinder und gute Beziehung zu ihnen
Ihre Verteidigerin hatte zuvor erklärt, dass die Angeklagte massive Gewalt in ihrer Kindheit erfahren habe und sie ihren Sohn vermisse. "Sie hat ihn geliebt und er fehlt ihr." Die Anwältin bezeichnete den beschuldigten Vater als "ziemlichen Versager im Leben", der Macht über andere ausübe. Das Ganze sei eine unfassbare Tragödie, der Erstangeklagte habe das Kind "systematisch zu Tode gequält".
Der Verteidiger des 25-Jährigen erklärte hingegen, der Angeklagte werde sich nicht schuldig zu dem Vorwurf des Mordes durch Unterlassung bekennen. Der Mann sei unsterblich in die Frau verliebt gewesen, "er stand unter ihren Fittichen". Er sei stets der Annahme gewesen, dass sie die Misshandlungen beenden würde. Der Beschuldigte habe noch zwei weitere Kinder. "Sie sind gesund. Er hat eine gute Beziehung zu ihnen, er ist ein liebevoller Vater".
Der Prozess wird morgen, Freitag, fortgesetzt. Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.