Am Mittwoch hat der Sozialausschuss einen weiteren Teil der Pflegereform beschlossen.
Laut Parlamentskorrespondenz verabschiedeten die Abgeordneten teils einstimmig, teils mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit eine von den Regierungsparteien vorgeschlagene Novelle zum Gesundheits-und Krankenpflegegesetz (GuKG) und begleitende Gesetzesänderungen, die etwa eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegepersonal vorsehen.
Zudem sind darin Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein einfacherer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen enthalten. Auch für 24-Stunden-Betreuer und -Betreuerinnen sowie für Zivildiener bringt die Novelle Neuerungen.
Auf den Weg gebracht
wurde auch eine administrative Vereinfachungen in Bezug auf die "sechste
Urlaubswoche" für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr. Bei der im Zuge
der Pflegereform beschlossenen Entlastungswoche handle es sich formal
nicht um zusätzlichen Urlaub, sondern um eine Maßnahme zum Schutz der
Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wie ÖVP und Grüne in
den Erläuterungen zur kurzfristig vorgelegten Gesetzesnovelle
festhalten.
Kritisch zu Teilen der GuKG-Novelle äußerte sich vor allem die SPÖ. Sie befürchtet Qualitätseinbußen bei der Pflege und vermisst eine Begutachtung des Entwurfs. So glaubt SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger etwa, dass es durch ein rechtstechnisches Versehen zu Verschiebungen bei der Kostentragung von durch diplomiertes Pflegepersonal verordneten Medizinprodukten kommen wird. Diesen Bedenken schloss sich NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker an. Laut Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) werden in dieser Frage aktuell noch Gespräche geführt. Abgelehnt wurden zwei Anträge der FPÖ, die auf eine "leistungsorientierte" Entschädigung für Pflegelehrlinge und eine Erhöhung des Pflegestipendiums für Berufsumsteige auf 2.000 Euro abzielen.