Ab Juni 2025 soll es im Bereich des Internet und bei technischen Geräten deutliche Verbesserungen für Blinde und Sehbehinderte sowie gehörlose und hörbehinderte Menschen geben.
Sowohl Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen im Internet werden ab Juni 2025 zur Einhaltung von EU-weiten Barrierefreiheitsstandards verpflichtet. Das entsprechende Barrierefreiheitsgesetz wurde am Mittwoch im Sozialausschuss beschlossen.
Betroffene sollen Web ungehindert nutzen können
Ziel der Maßnahme ist es laut Aussendung des Sozialministeriums, dass die Betroffenen das Angebot im Internet und technische Geräte ungehindert nützen können. "Das ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen im Alltag selbst ihr Leben gestalten können", erklärte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Der Beschluss durch den Nationalrat ist Anfang Juli geplant.
Rauch verwies darauf, dass
sich Österreich im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention vor rund 15
Jahren zur vollen Inklusion von Menschen mit Behinderungen verpflichtet
hat. Dazu zähle auch ein barrierefreier Zugang zu digitalen Produkten
und Dienstleistungen.
Web soll in Zukunft barrierefreier werden
Webseiten müssen künftig so optimiert
werden, dass sie von Programmen für Sehbehinderte gut vorgelesen werden
können. Eine ganze Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen
künftig barrierefrei sein, damit sie im EU-Binnenmarkt bereitgestellt
werden dürfen. Dazu zählen etwa PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones,
Smart-TVs, TV-Sticks, Spielkonsolen und E-Books.
Aber auch
Zahlungsterminals (für Kartenzahlungen), Geldautomaten,
Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten, bestimmte Dienste im
Personenverkehr (z.B. Websites, Apps, elektronische Tickets und
Ticketdienste, Reiseinformationen) und Bankdienstleistungen sind von der
Richtlinie umfasst. Betroffen sind u.a. auch Bankdienstleistungen,
Online-Shops, elektronische Kommunikationsdienste wie Sprach- und
Videotelefonie sowie Online-Messengerdienste - aber auch Apps und
Websites für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie etwa
YouTube.
Erleichterungen für Kleinstunternehmen
Für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen,
importieren oder mit ihnen handeln, gibt es Erleichterungen. Damit soll
verhindert werden, dass diese einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand
durch das Barrierefreiheitsgesetz befürchten müssen. Kleinstunternehmen,
die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen.
Die Überwachung der Einhaltung der EU-weiten Anforderungen übernimmt ab Juni 2025 das Sozialministeriumsservice. Sollten Verbraucher auf nicht-barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam werden, können sie sich direkt an die Servicestelle wenden.