Der Justizausschuss behandelt am Mittwoch das neue Korruptionsstrafrecht.
Laut den geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts soll ein Mandatskauf mit Angelobung im Nationalrat oder Landtag bzw. Einnahme des Sitzes im EU-Parlament strafbar werden. Außerdem sollen die Strafrahmen bei Cybercrime-Delikten verschärft sowie die Möglichkeiten zu Videoverhandlungen in Zivilverfahren bzw. für digitale Gesellschafterversammlungen verlängert werden.
Neues Korruptionsstrafrecht macht Mandatskauf strafbar
Im Zentrum der geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ab 1. September steht der Mandatskauf: Strafbar wird, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar.
Alle Beschäftigten im Wahlkampf von Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht betroffen
Sofort strafbar werden sollen
Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld) annehmen und dafür
ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen
illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig
strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das
einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Diese Regelung
umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa
Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie
Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen
müssen, beispielsweise Sektionschefs.
Außerdem soll es höhere Strafdrohungen bei Korruptionsdelikten geben und wegen Korruption verurteilte Personen für eine bestimmte Zeit ihre Wählbarkeit verlieren. Die neuen Regelungen sollen ab 1. September in Kraft treten.
Neues Korruptionsstrafrecht erhöht Strafrahmen bei Cybercrime-Delikten
Verschärft wird nach den Plänen der Regierungsparteien außerdem ebenfalls ab 1. September der Strafrahmen für Cybercrime-Delikte: Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht - bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.
ÖVP und Grüne verlängern digitale Teilnahme an Verhandlungen
Verlängert wird mit dem Paket, für
das die Stimmen von ÖVP und Grünen reichen, die während der
Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an
Verhandlungen in Zivilverfahren. Bei der Entscheidung, ob eine
Verhandlung hybrid oder ganz digital stattfinden soll, muss aber bei
jedem einzelnen Verhandlungsteilnehmer einzeln geprüft werden, welche
Form der Teilnahme sinnvoll ist. Die Digitalmöglichkeit dürfte konkret
vor allem bei Sachverständigen oder Dolmetschern zum Einsatz kommen. Nur
ausnahmsweise zulässig sein sollen Videoverhandlungen in Verfahren mit
besonderem Schutzbedürfnis, etwa in Erwachsenenschutzverfahren.
Ebenfalls aus der Pandemiezeit überführt werden die digitalen Gesellschafterversammlungen: Virtuelle oder hybride Versammlungen sind dann erlaubt, wenn dies in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag explizit vorgesehen ist. Neu eingeführt wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften, dass künftig bereits eine Aktionärsminderheit von nur fünf Prozent verlangen kann, dass nach einer virtuellen Hauptversammlung die folgende in Präsenz oder hybrid durchgeführt wird.