Das AMS soll mit verstärkten Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst rascher in Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze vermitteln.
Das sieht ein entsprechender Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vor. Gleichzeitig sollen Unternehmen, die auffällig viele arbeitslose Geringfügige beschäftigen, strenger kontrolliert werden, hieß es am Montag in einer Aussendung des Arbeitsministeriums.
Strengere Kontrollen beim AMS
"Aufgrund des weiterhin bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels und des hohen Niveaus an offenen Stellen soll die Vermittlung Arbeitsloser auf vollversicherungspflichtige Stellen durch das AMS intensiviert und zukünftig noch verbindlicher gestaltet werden", so Arbeitsminister Kocher. Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich zunächst im eigenen Betrieb um eine reguläre Arbeit bemühen. Wer dabei "mangelnde Eigeninitiative" oder "unplausible Reaktionen" zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.
Darüber hinaus sieht der Erlass vor, dass grobe Pflichtverletzungen - wie das Unterlassen von
Bewerbungen, die Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder die Nichtannahme
einer zumutbaren Arbeit oder Bildungsmaßnahme - künftig schneller zu
einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen. Arbeitslose
müssen künftig auch während der Sperrzeit der Arbeitsvermittlung zur
Verfügung stehen. Bisher hatte das AMS während der Sperrzeit die Vermittlung eingestellt.
Vermittlung von Arbeitslosen mit geringfügigen Jobs
Auch
die Betriebe werden angehalten, Arbeitsplätze über der
Geringfügigkeitsschwelle anzubieten. Dazu sollen einerseits Förderungen
angeboten werden, andererseits könnte bei fehlender Kooperation auch ein
Förderverbot ausgesprochen werden. Betriebe, die gleichzeitig offene
Stellen haben und dennoch stark auf geringfügige Beschäftigung setzen, müssten mit
schärferen Kontrollen rechnen. Weitere Auffälligkeiten würden der
Finanzpolizei oder der Taskforce "Sozialbetrugsbekämpfung" gemeldet.
Die Geringfügigkeit war erst im Dezember einer der Hauptgründe für das Scheitern der von ÖVP und Grünen fast ausverhandelten Arbeitsmarktreform. Die ÖVP wollte damals die Zuverdienstgrenze für Arbeitslose
abschaffen, was die Grünen wiederum ablehnten. Sie sehen darin ein
wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und zur
Verhinderung des Abstiegs in die Armut. "Nachdem es zu keiner Einigung
über eine umfangreiche Reform mit
dem Koalitionspartner kam, agiert das Arbeits- und
Wirtschaftsministerium nun im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten",
hieß es nun aus dem ÖVP-geführten Ministerium zum Erlass.
Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 500 Euro
Die
Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei rund 500 Euro - wer weniger
verdient, zahlt keine Sozialabgaben und Steuern. Die
Geringfügigkeitsgrenze halte daher viele davon ab, ihre Arbeitsstunden
aufzustocken, so eine wiederholte Kritik von Arbeitsminister Kocher. Zudem zeigten Analysen, dass Personen, die während ihrer Arbeitslosigkeit eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, länger arbeitslos bleiben und später im neuen Job weniger verdienen.
Laut Ministerium waren 2022 rund 9 Prozent aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bezug aus der Arbeitslosenversicherung verbunden. Gleichzeitig gingen im Jahresdurchschnitt rund 10,5 Prozent bis 12 Prozent aller AMS-Leistungsbezieher einer geringfügigen Beschäftigung nach.