Eine SORA-Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt.
Anfang 2023 wurden 157 Inserate in Graz, Wien, Innsbruck und Linz von zwei Testpersonen mit fiktiven Biografien kontaktiert. "Muhammad Asif" erhielt in 50 Prozent eine Zusage für einen Besichtigungstermin. Fast jede fünfte Absage wurde damit begründet, dass die Wohnung bereits vergeben sei. "Michael Gruber", der immer nach Asif anrief, erhielt immer einen Termin.
Diskriminierung am Wohnungsmarkt durch Studie gezeigt
"Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitswelt diskriminiert werden, melden uns dies am häufigsten im Zusammenhang mit der Wohnungssuche. Weil die Einzelfälle oft schwer belegbar sind, wollten wir mit dieser Studie zeigen, wie häufig am Wohnungsmarkt diskriminiert wird", schilderte Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) die Motivation für diese Studie im Gespräch mit der APA.
Bei den Absagegründen des
Testanrufers Asif, wonach die Wohnung schon vergeben sei (bei 18 Prozent
der Anrufe bekam er diese Antwort) oder derzeit keine Termine vergeben
würden (vier Prozent) dürfte es sich um falsche Vorwände gehandelt
haben, da man den Mieter aufgrund seines "fremd" klingenden Namens wohl
nicht haben wollte, vermutete Konstatzky. Habe doch der autochthon
klingende Bewerber auch maximal zwei Stunden später noch eine Zusage
erhalten. Aber auch wenn nicht direkt abgesagt wurde war es für Asif
deutlich schwerer, nach dem Telefon-Erstgespräch an einen
Besichtigungstermin zu kommen. So wurden in 34 Prozent der Fälle, in
denen nicht direkt ein Termin zustande kam, weitere Unterlagen
gefordert, in 25 Prozent zusätzlich eine schriftliche Bewerbung. Der
Bewerber "Gruber" hingegen erhielt bei allen Anrufen direkt einen Termin
für eine Besichtigung.
Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft
An anderen Faktoren als dem Namen und dem
Akzent könne dieser Unterschied nicht gelegen haben, versicherte
Konstatzky. Beide Anrufer gaben sich als mittleren Alters, ledig,
unbefristet in technischen Berufen beschäftigt und gut verdienend.
Michael Gruber ist in Österreich geboren und aufgewachsen und spricht
Deutsch als Erstsprache. Mohammad Asif stammt aus Afghanistan, lebt seit
20 Jahren in Österreich und ist seit 5 Jahren eingebürgert, er spricht
gut Deutsch mit Akzent. Diese Informationen kommunizierten sie aber nur
auf Rückfrage. "Wie viel Geld er hat, wurde überhaupt nicht nachgefragt.
Rein aufgrund seines Namens und Akzents wurde er ausgeschlossen." Dabei
sei für den Vermieter "völlig unklar" ob es sich bei Muhammad Asif um
einen österreichischen Staatsbürger handle oder nicht. "In der Realität
betrifft das auch viele Menschen, die seit Jahrzehnten in Österreich
leben oder hier geboren wurden."
Makler und Maklerinnen luden Asif
nur bei 38 Prozent der Anfragen zu einer Besichtigung ein, private
Vermieterinnen und Vermieter bei 78 Prozent. Auch regionale Unterschiede
wurden beobachtet: Der Anteil an Telefonaten, in denen entweder gleich
abgesagt oder weitere Voraussetzungen für eine Besichtigung genannt
worden sind, war für den Testanrufer Mohammad Asif bei Wohnungsinseraten
in Innsbruck und Linz am höchsten (71 Prozent). Auch in Wien war er mit 60 Prozent sehr hoch, für Wohnungen in Graz deutlich niedriger bei 22 Prozent.
Konstatzky: "Viel Diskriminierung passiert subtil"
"Viel
Diskriminierung passiert subtil, oft auch unbewusst", so Konstatzky.
Offen rassistische Äußerungen seien in der Studie zwar ausgeblieben,
würden in der Realität aber vorkommen. "Das Gleichbehandlungsgesetz
verbietet Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit auch
beim Zugang zu Wohnraum. Das Studienergebnis ist alarmierend: Die
Immobilienbranche muss daher alles daran setzen, um künftig hohe
Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung
festzulegen." Dafür habe die Gleichbehandlungsanwaltschaft Empfehlungen
erarbeitet.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist in Österreich etwa,
eine Wohnung nur für Frauen auszuschreiben oder Alleinerziehende oder
transgender Personen auszuschließen. Sowohl Makler und Maklerinnen als
auch Eigentümer und Eigentümerinnen können im Fall einer Diskriminierung
schadensersatzpflichtig werden. Vermietern und Vermieterinnen empfiehlt
die GAW unter anderem, sich mit dem Gleichbehandlungsgesetz vertraut zu
machen, Wohnungsanzeigen in einer inklusiven, diskriminierungsfreien
Sprache zu formulieren und eine Liste objektiver Kriterien für die
Reihung von Interessenten und Interessentinnen zu erstellen. Dazu
gehören beispielsweise Zeitpunkt der Anfrage oder ausreichende Bonität.
Darüber hinaus biete die GAW auch Schulungen zur diskriminierungsfreien
Wohnungsvermittlung an. "Aber auch NGOs wie die
Anti-Rassismus-Organisation ZARA oder die Dokumentationsstelle
antimuslimischer Rassismus leisten wichtige Bildungsarbeit", so
Konstatzky. Ein Problem seien auch Künstliche-Intelligenz-Systeme, die
bei der Sortierung benutzt werden und - bewusst oder unbewusst - mit
diskriminierenden Informationen gefüttert wurden.
Ähnliche Ergebnisse in Studie der JKU
Zu einem
ähnlichen Ergebnis kommt auch eine Studie der JKU von Doris
Weichselbaumer und Hermann Riess. Vier männliche Profile mit
"landestypischen" Vor- und Nachnamen (Österreich, Serbien, Türkei und
Syrien) stellten insgesamt 3.900 schriftliche Anfragen auf private
Wohnungsinserate in ganz Österreich. Der autochthone Österreicher
erhielt auf rund 68 Prozent seiner Anfragen eine positive Rückmeldung
(Einladung zu einem Besichtigungstermin bzw. konkrete Nachfrage nach
weiteren Informationen). Die positiven Rückmeldungen für die Kandidaten
mit migrantischen Namen waren deutlich geringer: serbisch: 61 Prozent,
türkisch: 51 Prozent und syrisch/arabisch: 39 Prozent.
Gaben die
fiktiven Bewerber weitere Informationen zu ihrer Herkunft an, veränderte
sich die Rückrufquote: Wenn Migranten im Ausland geboren und
aufgewachsen waren, waren die positiven Rückmeldungen am seltensten,
wenn sie in Österreich geboren waren, deutlich häufiger. Insbesondere
der syrische Kandidat profitierte vom Hinweis, dass er in Österreich
geboren und aufgewachsen war (positive Rückmeldungen: 54 anstatt 39
Prozent). Der Kandidat mit dem serbischen Namen musste 28 Prozent mehr
Vermieterinnen kontaktieren, um eine Einladung zu einer Besichtigung zu
erhalten, als jener mit einem österreichischen Namen, jener mit
türkischem Namen 86 Prozent und jener mit syrischem Namen 474 Prozent
mehr.
Das Ausmaß an Diskriminierung unterschied sich dabei nicht nach Geschlecht, Migrationshintergrund oder Bildungsgrad der Vermieter und Vermieterinnen. Auch der Preis der Wohnung spielte keine Rolle. "Ein bisschen besser ist das Ergebnis in Städten als im ländlichen Raum, aber der Unterschied ist nicht statistisch signifikant", sagte Weichselbaumer. Wie auch am Arbeitsmarkt empfiehlt sie Vermietern und Vermieterinnen, sich bei der Auswahl Zeit zu lassen: "Die Gefahr ist, das man Leute aufgrund seines eigenen Bias (engl. "Vorurteil", Anm.) vorschnell ausschließt, anstatt ihnen eine faire Chance zu geben."