Niederösterreichs LHStv. Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser haben am Freitag Details zur Abwicklung von Auszahlungen aus dem Corona-Fonds des Landes präsentiert.
Die "Wiedergutmachung" könne mit den nun festgelegten Richtlinien starten, sagten die beiden Freiheitlichen am Freitag in einer Pressekonferenz. "Es geht jetzt darum, Brücken zu bauen und das Kapitel endlich hinter uns zu lassen", betonte Luisser. Kontrolliert werden Stichproben bzw. Einzelfälle.
Landbauer bezeichnete den mit 31,3 Millionen Euro dotierten Corona-Hilfsfonds als "Herzstück des Arbeitsübereinkommens" mit der ÖVP. Niederösterreich sei "Pionier in der Aufarbeitung der politischen Fehler, der gesellschaftlichen Verwerfungen und der Fehleinschätzungen im Umgang mit dieser Krankheit". Landbauer sprach von einer Entschuldigung "für die völlig misslungenen Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung und der gleichgeschalteten Landesregierung" und einem "Wendepunkt im Auftrag des Wählers und zum Wohle der Niederösterreicher".
Nach dem Beschluss in der Sitzung der Landesregierung am kommenden Dienstag sollen laut Landbauer als erster Schritt Ausgleichszahlungen für Strafen starten, die auf Basis von später durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Gesetzen verhängt wurden. Betroffene werden laut dem Landesvize "direkt informiert". In einem weiteren Schritt können ab 1. September 2023 bis Ende Februar 2025 Aufwendungen eingereicht werden, die vom ersten Lockdown am 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2023 bezahlt wurden. Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte seien von den Hilfen ausgeschlossen, betonte Landbauer in der Pressekonferenz in St. Pölten. Angesichts einer Prüfungs-Ankündigung durch den Rechnungshof erklärte der Freiheitliche, die Richtlinien seien "rechtlich vollkommen in Ordnung".
Zu den elf Förderkategorien zählt etwa für ärztlich
bestätigte Impfbeeinträchtigungen in Zusammenhang mit einer
Corona-Schutzinjektion ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro, bei einer
zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Spitalsaufenthalt sind
es 1.500 Euro. Long-Covid-Betroffene erhalten 1.000 Euro, bei einem
bestätigten Krankenhausaufenthalt ebenfalls 1.500 Euro. Maximal 500 Euro
werden etwa für Nachhilfe gewährt, erläuterte der Landesrat.
Förderungen gibt es auch für Vereine.
Kontrolliert werden soll -
außer bei den Ausgleichszahlungen für Strafen - stichprobenartig. In
allen größeren Kategorien, insbesondere bei der Unterstützung von
Vereinen, werden Einzelfälle geprüft, sagte Luisser auf Nachfrage.