Bisher "arbeitsunfähige" Jugendliche erhalten Zugang zum Arbeitsmarktservice, so ein Beschluss der Bundesreigerung am Mittwoch. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.
Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren sollen nicht mehr vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Durch den Zugang zum Arbeitsmarktservice können Betroffene vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitmarktservices nutzen.
Jugendliche durch Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen
Arbeitsunfähigkeit würde derzeit sehr früh festgestellt, Betroffene dann langfristig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der die Maßnahme gemeinsam mit Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und dem Generalsekretär der Lebenshilfe Markus Neuherz im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt gab. Mit der Anhebung der verpflichtenden Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre gebe man jungen Menschen mehr Zeit für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Gesetzesentwurf geht noch diese Woche in Begutachtung, im Herbst soll der Beschluss im Nationalrat erfolgen. In Kraft treten werden die Neuerungen dann mit 1. Jänner 2024.
Teilnahme an Schulungen durch Zugang zu AMS möglich
Auch soll damit der Bezug von
Arbeitslosengeld ermöglicht werden. Bisher stellte sich das Problem,
dass Personen, die von der Pensionsversicherungsanstalt als
"arbeitsunfähig" eingestuft werden, grundsätzlich nicht von den Services
des AMS erfasst werden. Damit können Betroffene nicht an Schulungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Das betrifft auch
Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw.
intellektuellen Behinderungen. Auch besteht dann kein Anspruch auf
Arbeitslosengeld.
Als Ausweg blieb bisher laut Informationen der Bundesregierung nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gebunden ist. Sobald diese Jugendlichen im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert sind, sei die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig, so die Regierung.
Maßnahme der Regierung für Arbeitsmarkt "erster Schritt"
Positiv sah Neuherz die Maßnahmen,
würden diese doch seit langem von der Behindertenbewegung gefordert.
Durch die verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit habe sich der
Übergang von der Schule in den Beruf für Jugendliche mit Behinderung bis
dato schwierig gestaltet - "oft in Richtung Abstellgleis". Das Ende
dieser Diskriminierung sei allerdings nur ein erster Schritt, pochte
Neuherz etwa auf inklusive Bildung, Hilfe beim Jobeinstieg und fairen
Lohn.
Geschaffen werden soll auch eine bessere Datenlage zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. Dazu sollen etwa Befragungs-und Verwaltungsdaten miteinander verknüpft werden. "Lohn statt Taschengeld" erklärten die Minister indes zum langfristigen Ziel. Während Menschen mit Einschränkungen etwa in gemeinnützigen Betrieben Lohn erhalten und damit sozialversichert sind, bekommen jene, die etwa in einer Einrichtung der Lebenshilfe arbeiten, nur ein Taschengeld, führte Rauch aus. Hierzu habe man eine Studie in Auftrag gegeben.
Regierung will mit Maßnahme alle mitnehmen
"Ich finde es sehr wichtig, dass wir ein großes Augenmerk auf diese Gruppe richten. Es geht darum, alle mitzunehmen", sagte Kocher. Nicht die Behinderung solle schließlich im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern "das, was diese Menschen leisten können", meinte Rauch. So seien in seinem Ressort auch die Mittel für diesen Sektor erhöht worden - mit 340 Millionen Euro stehen nun 30 Millionen mehr als im letzten Jahr zur Verfügung.
Alle Maßnahmen des Sozialministeriumsservice sowie des AMS für arbeitsfähige Arbeitssuchende können herangezogen werden, um diesen Personen eine Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen, teilte Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, in einer Aussendung mit. Darüber hinaus sollen auch neue Angebote entwickelt werden. Sie zeigte sich "überzeugt, dass wir damit arbeitsunfähigen Jugendlichen durch Maßnahmen wie dem Jugendcoaching eine gute Begleitung am Arbeitsmarkt möglich machen." Erfreut reagierte auch Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP): "Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heutigen Schritt mehr jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihr Leben selbstständig zu bestreiten und dieses Erlebnis des selbst etwas Schaffens ermöglichen", wird sie in einem Statement gegenüber der APA zitiert.