Am Landesgericht Eisenstadt hat sich am Montag eine Frau verantworten müssen, die ihren Sohn verbal gequält haben soll. Das Verfahren endete mit einer Diversion.
Ans Tageslicht kamen die Vorfälle durch einen Sorgerechtsstreit mit dem Kindsvater. Die Angeklagte gestand vor Gericht die vorgeworfenen Aussagen ihrem Kind gegenüber und begründete dies damit, dass sie stark unter Druck stand. Ihre Verteidigerin betonte, dass es zu keinen Handgreiflichkeiten gekommen sei.
Der Burgenländerin wurde vorgeworfen, ihrem
siebenjährigen Kind im Vorjahr wiederholt durch verbale Bedrohungen und
Beschimpfungen seelische Qualen zugefügt zu haben. Dies gestand die
36-Jährige vor der Richterin auch ein. "Mir tut das furchtbar leid, ich
schäme mich sehr dafür", so die Angeklagte. Der Vater des gemeinsamen
Kindes habe sie unter Druck gesetzt: "Er terrorisiert uns, er steht vor
der Wohnung (...) Er lässt uns seit drei Jahren nicht in Ruhe."
Warum
sie ausgerechnet gegenüber ihrem eigenen Kind so einen Umgangston
pflegte, wollte die Richterin wissen, konnte sie aber nicht erklären:
"Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun. Ich habe mich
auch immer bei ihm entschuldigt und mit ihm besprochen, dass das nicht
in Ordnung war." Es sei ihr bewusst, dass dies seelische Qualen für das
Kind gewesen seien.
Der Bub war zwischenzeitlich fremd
untergebracht, lebt aber aktuell wieder bei der Mutter mit wöchentlicher
Familienintensivbetreuung. Die Frau nimmt inzwischen Elternberatung und
Psychotherapie für sich in Anspruch. Beides muss sie auch weiterhin
besuchen und zusätzlich bekommt sie Bewährungshilfe. Sollte sich in den
nächsten zwei Jahren etwas ereignen, wird das Verfahren wieder
aufgenommen, erklärte die Richterin. Zusätzlich muss die Mutter dem Sohn
1.000 Euro Schadenswiedergutmachung bezahlen.
Hintergrund der
Causa ist ein intensiv geführter Sorgerechtsstreit, in Zuge dessen die
neue Lebensgefährtin des Mannes ein Aufnahmegerät in Stofftiere
eingenäht haben soll. So kam es zu Aufnahmen im Haushalt der Mutter.
Diese wurden am Montag im Prozess nicht vorgespielt oder verlesen.