Vor einer Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich warnt die Industriellenvereinigung (IV).
Österreich liege mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 37,65 Stunden für Vollzeitbeschäftigte im EU-Vergleich schon jetzt im unteren Drittel. Darüber hinaus gingen die Österreicher vergleichsweise früh in Pension und die Teilzeitquote sei sehr hoch - daher sollten ungenutzte Potenziale am Arbeitsmarkt gehoben werden.
Industriellenvereinigung warnt vor Arbeitszeitverkürzung
Im EU-Durchschnitt sei im vergangenen Jahr 38,35 Stunden pro Woche gearbeitet worden, in Deutschland sogar 38,9 Stunden, verweist die IV auf Eurostat-Daten. Die vom ÖGB ins Treffen geführte Statistik zur "normalen Arbeitszeit", wonach aktuell in der EU nur die Griechen noch länger als die Menschen in Österreich arbeiten würden, ist nach Ansicht der IV verkürzt, weil dabei die Feiertage und Urlaube nicht berücksichtigt würden.
Unternehmen hätten es schwer Mitarbeiter zu finden
In einer Zeit, in der Unternehmen
Schwierigkeiten hätten Mitarbeiter zu finden, sei die Forderung nach
einer Arbeitszeitverkürzung problematisch, heißt es in einer Aussendung
der IV vom Mittwoch. "Wir müssen mit weniger Arbeitszeit die
Produktivität auf heutigem Niveau erhalten und weiterhin steigern, um
unseren Wohlstand und unseren Sozialstaat in dieser Form zu erhalten",
sagte IV-Präsident Georg Knill.
IV will Beschäftigung über das Pensionsantrittsalter hinaus
Die Industriellenvereinigung
schlägt vor, Anreize für die Beschäftigung über das
Pensionsantrittsalter hinaus zu setzen. Die Kinderbetreuung und -bildung
sollte ausgebaut, die Vollzeitarbeit attraktiver gemacht und die
qualifizierte Zuwanderung gefördert werden.
Lohn- und Gehaltseinbußen bei Arbeitszeitreduktion
Laut einer Studie des
Economica-Instituts im Auftrag der IV würde eine Arbeitszeitreduktion
auf 32 Stunden in Österreich zu erheblichen Lohn- und Gehaltseinbußen
führen. "Eine Arbeitszeitreduktion auf 32 Stunden pro Woche hat nicht
nur volkswirtschaftliche Nachteile, sondern auch Auswirkungen auf die
persönliche finanzielle Zukunft. Im Laufe eines Erwerbslebens summieren
sich diese Einbußen auf den Wert einer Eigentumswohnung", warnte Knill.
IV meint, Arbeitszeitverkürzung würde den Standort schädigen
Die
IV betont, dass eine Verteilung der Normalarbeitszeit auf 4 Tage
bereits jetzt möglich sei und argumentiert, dass eine
Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich den Standort schädigen
und die Kosten für den Stundenlohn schlagartig um 20 Prozent erhöhen
würde.