Wer künftig in einem Hotel übernachten muss, weil ein Zug der mehrheitlich privaten Westbahn ausgefallen oder verspätet ist, kann - angemessene - Hotelkosten zur Gänze dem Unternehmen verrechnen.

Wer künftig in einem Hotel übernachten muss, weil ein Zug der mehrheitlich privaten Westbahn ausgefallen oder verspätet ist, kann - angemessene - Hotelkosten zur Gänze dem Unternehmen verrechnen.
Bisher hatte das Unternehmen die Kostenerstattung auf 80 Euro begrenzt. Nach einer Mahnung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurde diese Klausel - wie zwei andere kritisierte Bedingungen - aber gestrichen, teilte der VKI am Dienstag mit.
(APA/Red)
