Die von der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelten Fördermaßnahmen hatten "erhebliche Schwächen", unter anderem waren Nachweise von Verlusten nicht erforderlich, heißt es in einem aktuellen RH-Prüfbericht.

Die von der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelten Fördermaßnahmen hatten "erhebliche Schwächen", unter anderem waren Nachweise von Verlusten nicht erforderlich, heißt es in einem aktuellen RH-Prüfbericht.
Bei der Härtefallfonds-Richtlinie und der Sonderrichtlinie Verlustersatz habe es Potenzial für Mehrfachförderungen gegeben, weil mehrere Förderungen zugleich in Anspruch genommen werden konnten. Der Rechnungshof kritisiert, dass das Landwirtschaftsministerium und das Finanzministerium dies zuließen, obwohl bereits bei der Erstellung der Härtefallfonds-Richtlinie das Potenzial für Überförderung erkennbar war. Das Landwirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium stellten in ihren Stellungnahmen in Aussicht, die Rechnungshof-Empfehlungen künftig zu berücksichtigen, wenn künftig ähnliche Förderprogramme erforderlich würden.
Bis Ende 2021 wurden an die Land- und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermieter Coronahilfen in Höhe von 178,5 Mio. Euro ausbezahlt. 1.066 land- und forstwirtschaftliche Betriebe und 917 Privatzimmervermietungen erhielten laut Rechnungshof im Rahmen des Förderinstruments "Abgeltung der Einkunftsverluste" um 5,2 Mio. Euro mehr ausbezahlt, als die angegebenen Umsatzausfälle ausmachten. So reichte beispielsweise ein Umsatzausfall von 50 Cent, um eine "Abgeltung der Einkunftsverluste" von 1.100 Euro pro Antrag zu erhalten. Auch beim Lockdown-Umsatzersatz sei bei 1.385 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und 2.303 Privatzimmervermietungen das Fördervolumen um insgesamt 4,54 Mio. Euro höher als die angegebenen Umsätze gewesen.
(APA/Red)
