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Zadic beharrt auf Entwurf für Weisungen in Justiz

1-06-2023, 11:53

Justizministerin Zadic beharrt in der Diskussion um die künftige Weisungskettein der Justiz auf dem 2022 präsentierten Expertenentwurf. Politiker an Spitze der Weisungskette nicht mehr zeitgemäß, so die Ministerin.

Der im Vorjahr präsentierten Expertenentwurf für die künftige Weisungskette in der Justiz sieht etwa eine unabhängige und weisungsfreie Generalstaatsanwaltschaft vor. Es sei kein Geheimnis, dass die politischen Verhandlungen mit der ÖVP nicht einfach seien, so Zadic bei einem "Justizdialog" am Donnerstag. Es gehe aber um den Rechtsstaat: "Da kann man sich ruhig Zeit nehmen, das muss gut austariert sein."

Weisungen in Justiz: Generalstaatsanwaltschaft soll an Spitze der Weisungskette stehen

Laut dem Endbericht einer Arbeitsgruppe aus Justiz-, Universitäts- und Ministerienvertretern soll künftig nicht mehr der Justizminister bzw. die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette stehen. An diese Stelle soll die Generalstaatsanwaltschaft treten - nicht aber in der Person des (erst zu schaffenden) Generalstaatsanwalts. Für Weisungen zuständig sollen ein bis zwei Dreiersenate sein, um "maximale Unabhängigkeit" zu gewährleisten.

Generalstaatsanwalt soll wie Richter bestellt werden

Die parlamentarische Kontrolle soll in Justizverwaltungsangelegenheiten weiterbestehen. Laufende Ermittlungsverfahren sollen aber davon grundsätzlich ausgenommen sein, um auch nur den "Anschein von politischer Einflussnahme" auszuschließen. Ermittlungsverfahren würden damit nur der Kontrolle der Justiz unterliegen. Gegenstand parlamentarischer Anfragen sollen Ermittlungsverfahren erst dann werden können, wenn sie rechtskräftig abgeschlossen sind. Der Generalstaatsanwalt bzw. die Generalstaatsanwältin soll wie Richter und Richterinnen bestellt werden: Ein Personalsenat aus hohen Justizvertretern soll Besetzungsvorschläge erstellen. Die Auswahl erfolgt durch den Justizminister bzw. die Justizministerin, die Ernennung durch den Bundespräsidenten.

Zadic: Politiker an Spitze der Weisungskette nicht mehr zeitgemäß

Derzeit ist der Vorschlag in Verhandlung mit der ÖVP, die eine Zustimmung jedoch mit einer Reform der Beschuldigtenrechte etwa in der Frage der Sicherstellung von Mobiltelefonen bzw. dem Ersatz von Verteidigungskosten verknüpft. Dies griff Zadic auf und betonte den hohen Standard der Beschuldigtenrechte in Österreich. So könne etwa gegen jede Entscheidung ein Rechtsmittel ergriffen werden. Umgekehrt müsse man aber auch Auswirkungen von möglichen Reformen bedenken - sie dürften Ermittlungen etwa in Sachen Kinderpornografie oder häuslicher Gewalt nicht entgegenstehen. Wichtigstes Beschuldigtenrecht sei es außerdem, dass jeder davon ausgehen können müsse, dass seine Sache unabhängig und frei von jedem Anschein der Befangenheit behandelt werde.

Zadic stellte in Frage, dass es noch zeitgemäß ist, einen Politiker bzw. eine Politikerin an der Spitze der Weisungskette zu haben. Eine Trennung der Fachaufsicht von der Politik tue sowohl dieser als auch der Justiz gut. Die Einrichtung von Dreiersenaten anstatt einer monokratischen Weisungsspitze werde Entscheidungen qualitativ verbessern und zu einer breiteren Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen.

Eine schnelle Einigung mit der ÖVP erwartet Zadic derzeit nicht: Sie werde sicher nicht aus parteipolitischen Überlegungen den einfachen Weg gehen und auf Druck der Öffentlichkeit eine übereilte Reform umsetzen.

Lob von Ex-Präsident Fischer für Entwurf für Weisungen in Justiz

Auch Ex-Bundespräsident Heinz Fischer lobte den "umfassenden, ausgewogenen, interessanten und ideenreichen Bericht" der Expertengruppe. Er sprach sich dagegen aus, die Generalstaatsanwaltschaft durch den Nationalrat bestellen zu lassen. Man wisse von der Wahl des Rechnungshofpräsidenten, dass dies zu heftigem politischen Tauziehen führen könne und die Gefahr von Junktimierungen bestehe.

Natürlich dürften Generalstaatsanwaltschaft und Weisungsrecht keine kontrollfreie Zone werden, betonte Fischer. Gleichzeitig dürfe es aber auch nicht dazu kommen, dass unter dem Vorwand parlamentarischer Kontrolle Druck ausgeübt werde. Ein Gegeneinander-Ausspielen der Themen Generalstaatsanwaltschaft und Beschuldigtenrechte lehnte er ab - man könne sehr wohl die erstere einrichten und die letzteren analysieren und gegebenenfalls reformieren.

Verfassungsrichter Johannes Schnizer wiederum sprach sich gegen eine kollegiale Struktur der Generalstaatsanwaltschaft aus. An der Spitze müsse ein monokratisches Organ stehen, das dem Parlament verantwortlich ist und von diesem bestellt werden solle.

(APA/Red)

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