Am Donnerstag unternimmt die Regierung einen zweiten Anlauf, das Energieeffizienzgesetz durch den Nationalrat zu bringen und so hohe Strafzahlungen durch die EU zu vermeiden.
Bei einer Sondersitzung soll eine einfachgesetzliche Regelung getroffen werden, mit der allerdings die Länder bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden können. Weiters auf der Tagesordnung finden sich das Paket gegen Kinderarmut sowie die Strompreiskompensation für die Industrie.
Letzteres Paket wird Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Mio. Euro kompensieren. Nach dem Parlamentsbeschluss ist auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Da es auch noch den mit 450 Mio. Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen.
Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz war - als
Teil eines Antiteuerungspakets - bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und
zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer
Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das
EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst
2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende
des Jahres erfolgen.
Die Entlastungsmaßnahmen, mit denen u.a.
Kinderarmut entgegengewirkt werden soll, bringen etwa Beziehern von
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis
Ende 2024 pro Kind und Monat 60 Euro zusätzlich. Dieselbe Leistung
werden auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro
brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder
(diese aber nur bis Ende des Jahres).
Ebenfalls geplant sind
Verbesserungen etwa beim Schulstartpaket "Schulstartklar", hier wird die
Zahlung von 120 auf 150 Euro ausgeweitet und zwei Mal im Jahr
ausbezahlt - anspruchsberechtigt sind jene in "finanziell prekären
Situationen" (sofern im Haushalt Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung
bezogen wird). Aufgestockt werden auch die Mittel für die Plattform
www.weiterlernen.at, über die sozial benachteiligten Kindern und
Jugendlichen kostenfrei Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und
Lehramtsstudierende ermöglicht wird. Das Gesamtvolumen des Pakets
beträgt laut Regierungsangaben rund 500 Mio. Euro.
Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht. Das Gesetz sollte aus Sicht der Koalition dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. All das mit verbindlichen Vorgaben für Bund und Länder, wofür die Verfassungsmehrheit notwendig gewesen wäre - die aber zuletzt an Rot und Blau gescheitert ist. Vorgesehen waren Förderungen von jährlich 190 Mio. Euro für Haushalte und Unternehmen. Nunmehr soll eine Regel kommen, die nur den Bereich des Bundes regelt.