Bei der SPÖ sorgt die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut für Kritik.
Hinter einem Gesetzesentwurf vermutet sie einen "Skandal", da die für mehrere Gruppen versprochenen Zusatzmittel darin nur teilweise abgebildet sind. Im Sozialministerium kann man das nicht nachvollziehen: Die Leistungsbezüge würden mehrere Ressorts betreffen und dementsprechend mehrere gesetzliche Anpassungen erfordern - der kritisierte Entwurf sei nur der erste Schritt.
Das in der Vorwoche präsentierte Maßnahmenpaket für finanziell Schwächere soll vor allem Familien mit Kindern unterstützen. Unter anderem würden demnach Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis Ende 2024 pro Kind 60 Euro zusätzlich erhalten. Dieselbe Leistung bekommen auch Alleinerziehende, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder (diese aber nur bis Ende 2023).
Im gestern eingebrachten Entwurf einer Novelle des
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes sind (neben anderen
Maßnahmen) allerdings nur die erhöhten Beträge für Mindestsicherungs-
bzw. Sozialhilfebezieher abgebildet. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch
meinte daher in einer Aussendung, dass damit "90 Prozent der
Regierungsversprechen zu ihrem eigenen Kinderarmutspaket binnen von nur
zehn Tagen gebrochen" worden seien.
Im Sozialministerium zeigte man sich auf APA-Anfrage verwundert: "Die Leistungsbezüge, die von den Zuzahlungen umfasst sind, betreffen mehrere Ressorts." Für die Umsetzung des Gesamtpakets benötige es daher mehrere legistische Anpassungen. Der erste dafür erforderliche Antrag sei dem Parlament gestern übermittelt worden. "Auch die weiteren notwendigen Anpassungen werden dem Parlament rechtzeitig vorgelegt. Die Kritik von Herrn Muchitsch entbehrt daher jeglicher Grundlage."